OVG Bautzen: Kurtaxe in „Bad“ Dresden ist rechtswidrig

09.10.2014 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Foto: Jörn Haufe
Foto: Jörn Haufe

Zum heutigen Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen erklärt der Vorsitzende des Hotelverbandes Deutschland (IHA), Fritz G. Dreesen: „Der peinliche Versuch, Dresden als Kurort zu etikettieren, um den Gästen und Hoteliers der Stadt in die Tasche zu greifen, ist ebenso vorhersehbar wie grandios gescheitert.“

Seit 1. Februar 2014 in Kraft, schon wieder einkassiert. Die Kurtaxe in Dresden hatte gerade mal acht Monate Bestand. Heute urteilte das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG), dass die Kurtaxensatzung keine Rechtsgrundlage hat. „Dresden ist halt kein Kurort“, bringt es Fritz G. Dreesen auf den Punkt.

Weitere Entscheidungen zu Bettensteuern stehen dagegen noch aus, etwa beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg oder beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In Bremen und Hamburg haben die Finanzgerichte die Bettensteuer in erster Instanz als verfassungsmäßig beurteilt, zurzeit läuft das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof. „Überall dort, wo wir auf politische Unvernunft treffen, wird sich die Hotellerie auch weiterhin juristisch zur Wehr setzen“, so Fritz G. Dreesen.

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

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