OVG Bautzen: Kurtaxe in „Bad“ Dresden ist rechtswidrig

09.10.2014 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Hotelführer
Foto: Jörn Haufe
Foto: Jörn Haufe

Zum heutigen Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen erklärt der Vorsitzende des Hotelverbandes Deutschland (IHA), Fritz G. Dreesen: „Der peinliche Versuch, Dresden als Kurort zu etikettieren, um den Gästen und Hoteliers der Stadt in die Tasche zu greifen, ist ebenso vorhersehbar wie grandios gescheitert.

Seit 1. Februar 2014 in Kraft, schon wieder einkassiert. Die Kurtaxe in Dresden hatte gerade mal acht Monate Bestand. Heute urteilte das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG), dass die Kurtaxensatzung keine Rechtsgrundlage hat. „Dresden ist halt kein Kurort“, bringt es Fritz G. Dreesen auf den Punkt.

Weitere Entscheidungen zu Bettensteuern stehen dagegen noch aus, etwa beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg oder beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In Bremen und Hamburg haben die Finanzgerichte die Bettensteuer in erster Instanz als verfassungsmäßig beurteilt, zurzeit läuft das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof. „Überall dort, wo wir auf politische Unvernunft treffen, wird sich die Hotellerie auch weiterhin juristisch zur Wehr setzen“, so Fritz G. Dreesen.

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2014-10-09_Kurtaxe in Bad Dresden ist rechtswidrig


Weitere
24.05.2023
Produktinnovation des Jahres der Preferred Partner des Hotelverbandes: Die drei Finalisten stehen fest

Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal die „Produktinnovation des Jahres" unter seinen Preferred Partnern aus, um praxisnahe und innovative Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Die Produktinnovation des Jahres 2023 wird im Rahmen des Hospitality Festivals upnxt am 22. Juni 2023 im Science Congress Center Munich in Garching in direkter Abstimmung von den Festivalteilnehmern verliehen. Eine Jury aus IHA-Vertretern hat nun die drei Preferred Partner ausgewählt, die auf dem Hospitality Festival „pitchen“ dürfen. „Wir laden alle Hoteliers und ihre Teams zur aktiven Teilhabe an der Entscheidung dieses ebenso spannenden wie informativen Wettbewerbs innovativer Preferred Partner im Rahmen von upnxt nach Garching ein“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

11.05.2023
Die Finalisten des IHA-Branchenawards für Start-ups stehen fest: fanz, hivr.ai, IN60, MARA und VELO-INN

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat auch in diesem Jahr zum insgesamt bereits siebten Mal einen Branchenaward für Start-ups ausgeschrieben, um praxisnahe, digitale Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Der Start-up-Award wird im Rahmen des Hospitality Festivals upnxt am 22. Juni 2023 im Science Congress Center Munich in Garching in direkter Abstimmung von den Festivalteilnehmern verliehen. Eine Jury aus IHA-Vertretern und VC-Experten hat nun die fünf Start-ups ausgewählt, die auf dem Hospitality Festival „pitchen“ dürfen. „Wir laden alle Hoteliers und ihre Teams zur aktiven Teilhabe an der Entscheidung dieses ebenso spannenden wie informativen Wettbewerbs innovativer Unternehmensgründer im Rahmen von upnxt nach Garching ein“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

05.05.2023
Statement von Markus Luthe zum umsatzsteuerrechtlichen Aufteilungsgebot von Hotelumsätzen

„Das bisherige umsatzsteuerliche Aufteilungsgebot der Hotelumsätze in Haupt- und Nebenleistungen steht nun vor einer grundlegenden Neubewertung durch den BFH.“

Markus Luthe
IHA-Hauptgeschäftsführer