Mehr Freiheit - Hotels nutzen gefallene Bestpreisklausel
23.12.2016
von Ralf Schmidberger, Bayerischer Rundfunk BR 24
Vor genau einem Jahr hat das Bundeskartellamt dem Hotelportal Booking.com sogenannte Bestpreisklauseln untersagt. Damit darf die Internetfirma den Hotels nicht mehr verbieten, woanders ein Zimmer günstiger anzubieten. Hotels nutzen seitdem ihre wieder gewonnene Preishoheit.
Mehr Freiheit - Hotels nutzen gefallene Bestpreisklausel