Mehr Freiheit - Hotels nutzen gefallene Bestpreisklausel

23.12.2016
© Bundeskartellamt
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von Ralf Schmidberger, Bayerischer Rundfunk BR 24

Vor genau einem Jahr hat das Bundeskartellamt dem Hotelportal Booking.com sogenannte Bestpreisklauseln untersagt. Damit darf die Internetfirma den Hotels nicht mehr verbieten, woanders ein Zimmer günstiger anzubieten. Hotels nutzen seitdem ihre wieder gewonnene Preishoheit.

Mehr Freiheit - Hotels nutzen gefallene Bestpreisklausel

Quelle: BR 24

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