Markenschutz
Tripadvisor führt umstrittene Nutzungsbedingungen bzw. neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ein
Aus dem Kreise unserer Mitglieder wurden wir auf die Änderung der Nutzungsbedingungen bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seitens Tripadvisor hingewiesen. "Um das Gasterlebnis zu verbessern", bittet Tripadvisor Hotels um die Freigabe, sich auf deren hoteleigenen Websiten bedienen zu dürfen. Gleichzeitig lädt Tripadvisor ein, die neuen verlinkten AGBs zu akzeptieren, damit Reisende künftig besser und präziser über das Hotel informiert werden können.
In den AGBs findet sich unter Ziffer 1.2 folgende Regelung:
„Sie (= Hotel) gewähren hiermit Tripadvisor eine nicht exklusive, unentgeltliche, unbefristete, übertragbare, unwiderrufliche und uneingeschränkt unterlizensierbare Lizenz für Ihre Marken und Materialien zur Nutzung im Zusammenhang mit allen Ihren Objekteinträgen oder in anderen in irgendeiner Weise mit Ihren Objekteinträgen verbundenen Formen von Online-Werbung auf Tripadvisor, bei seinen verbundenen Unternehmen und auf den Websites und Anwendungen von deren Partnern.“
Nach unserer Auffassung greifen die AGBs viel zu weit und wir können keinem Hotel raten, diese zu akzeptieren. Die Garantie der Rechteeinräumung sollte kein Hotel abgeben, da die Häuser oft diese Rechte gar nicht haben. Zeitlich uneingeschränkt und unwiderruflich heißt über den Vertrag hinaus und käme markenschutzrechtlich einem Offenbarungseid gleich.
Der Hotelverband rät daher, vor dem einfachen Klick zur Bestätigung die entsprechenden Inhalte immer zu lesen und zu prüfen. Dies gilt umso mehr, wenn von „unwiderruflich“ und „uneingeschränkt“ die Rede ist. Sollten Ihnen hierzu weitere Informationen vorliegen oder sollten Sie Rückfragen haben, nehmen Sie bitte direkten Kontakt zu Herrn RA Stefan Dinnendahl, dinnendahl@hotellerie.de, auf.