Durchsetzungsaktion bringt bessere Befolgung der Verbraucherrechte auf Reise-Websites

14.04.2014

EU Kommission

Eine von der Europäischen Kommission koordinierte konzertierte Aktion nationaler Verbraucherbehörden brachte im Jahr 2013 das überraschende Ergebnis, dass 382 von 552 überprüften Websites nicht dem europäischen Verbraucherrecht entsprachen. Dank entschlossener Durchsetzungsmaßnahmen bieten nun 62 % der überprüften Websites die Informationen, die der Verbraucher erwarten darf. Die verbleibenden 38 % haben weitere Maßnahmen zu erwarten; die Behörden in Europa werden auch weiterhin sicherstellen, dass die Rechte der Verbraucher in vollem Umfang gewahrt werden.


„Ein Drittel der Internetnutzer in der Europäischen Union bucht Reisen und Unterbringung online. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Online-Buchung sicher und zuverlässig funktioniert. Von den 552 überprüften Reise-Websites sind dank der gemeinsamen Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission nunmehr 62 % im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz. Ich werde nicht ruhen, bis die Rechte der Verbraucher uneingeschränkt geachtet werden, und ich werde versuchen, dieses Ziel mit Hilfe der bestehenden Möglichkeiten zu erreichen“, sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik...

Koordinierte Durchsetzungsaktion bringt bessere Befolgung der Verbraucherrechte auf Reise-Websites

Quelle: EU Kommission

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