Kartellverfahren gegen Bierbrauer

13.01.2014

Das Bundeskartellamt hat erste Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106,5 Mio. € verhängt.

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106,5 Mio. € gegen die Unternehmen Bitburger Braugruppe GmbH (Bitburger), Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG (Krombacher), C. & A. Veltins GmbH & Co. KG (Veltins), Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG (Warsteiner) und Privat-Brauerei Ernst Barre GmbH (Barre) sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

Ausgelöst hatte das Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev), gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wird. Die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sind noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie den entsprechenden Regionalverband wegen der Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen. Für Flaschenbier wurde in 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte. ...

Erste Bußgelder im Kartellverfahren gegen Bierbrauer verhängt
Quelle: Bundeskartellamt

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