IHA-Merkblatt zum neuen Bundesmelderecht

22.10.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Der Hotelverband informiert in einem aktuellen Merkblatt über das am 1. November 2015 in Kraft tretende Bundesmeldegesetz. Die Schwerpunkte liegen auf den Änderungen, die die Hotellerie besonders betreffen: Die Hotelmeldepflicht und der besondere Meldeschein.

Um die Hotellerie in Deutschland gut für den melderechtlichen Alltag zu wappnen, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) ein Merkblatt erstellt, das Fragen aus der betrieblichen Praxis zum Hotelmeldeschein, zu Wohnungsgeberbestätigungen, landesrechtlichen Besonderheiten, Aufbewahrungsfristen oder Bußgeldvorschriften umfassend aufgreift.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes erhält der Hotelier erstmals das grundsätzliche Recht, bei Kenntnis der Gästedaten den Meldeschein schon vorauszufüllen. Damit ist es nun möglich, den Check-in-Prozess an der Rezeption gesetzeskonform zu verschlanken.

Ein Wermutstropfen verbleibt: Die eigenhändige Unterschrift des Gastes ist auch zukünftig erforderlich und darf nicht auf einem elektronischen Eingabemedium erfolgen.

„Entgegen einer oft verbreiteten Fehleinschätzung ist damit ein rein elektronischer Check-in weiterhin nicht rechtskonform“, stellt Rechtsanwalt und IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl klar. „Der Gast muss seinen Namenszug auf dem ausgedruckten Meldeschein physisch hinterlassen. Eine Unterschrift auf einem Tablet oder selbst eine qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz genügen diesen Anforderungen nicht.“

Im Anhang des Merkblattes findet sich eine Übersicht zum aktuellen Umsetzungsstand in den Bundesländern. Da noch nicht alle Länder Ausführungsgesetze für das Bundesmeldegesetz erlassen haben, wird das Merkblatt kontinuierlich den Gesetzgebungsverfahren in den Ländern angepasst.

Das IHA-Merkblatt „Das Bundesmeldegesetz – Vorschriften und Änderungen“ steht im Internet-Shop des Hotelverbandes unter www.iha-shop.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

____________________________________________________________________________________

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2015-10-22_IHA-Merkblatt zum Bundesmelderrecht


Weitere
16.09.2026
Roadshow „IHA vor Ort": „MICE in der Hotellerie - Wer steuert das Geschäft?"

Das MICE-Segment – Meetings, Incentives, Conventions und Events – zählt zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Bereichen der Hotellerie und befindet sich in einem tiefgreifenden digitalen Wandel. Mit seinem etablierten Veranstaltungsformat „IHA vor Ort“: „MICE in der Hotellerie – Wer steuert das Geschäft?" widmet sich der Hotelverband Deutschland (IHA) im Herbst 2026 an sechs Standorten den aktuellen Entwicklungen im MICE-Vertrieb. Die kostenfreien, praxisorientieren Halbtagesformate (14:00–18:00 Uhr) mit Best Practices, Impulsen und Raum für Diskussionen richten sich an Manager und Führungskräfte der Tagungs- und Kongresshotellerie. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

15.09.2026
HOTREC-Distributionsstudie 2026: Europäischer OTA-Markt weiterhin hoch konzentriert

Der europäische Hotelvertrieb bleibt direktvertriebsgetrieben und ist zugleich so konzentriert wie nie. 85 Prozent aller OTA-Buchungen in Europa laufen über zwei Plattformkonzerne, in Deutschland hält Boo-king Holdings sogar 70,5 Prozent des OTA-Marktes. Das ist der Kernbe-fund der am Dienstag vorgestellten European Hotel Distribution Study 2026 von HOTREC, für die Prof. Roland Schegg von der HES-SO Valais-Wallis gemeinsam mit den nationalen Hotelverbänden zwischen Februar und Mai 2026 Angaben von 2.713 Hotels für das Referenzjahr 2025 ausgewertet hat.

09.09.2026
Statement von Markus Luthe zum EuG-Urteil zur untersagten Übernahme der Etraveli Group durch Booking

"Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelbuchungsportalmarkt klar bestätigt. Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!"