Hotelverband begrüßt erweiterte Abmahnung auch der neuen AGBs von HRS

25.07.2013
Hotelführer

Hotelverband Deutschland

Meistbegünstigungsklauseln der Buchungsportale im Visier des Bundeskartellamtes

Die heute erneuerte und erweiterte Abmahnung der Raten-, Verfügbarkeit- und Konditionenforderungen der HRS Hotel Reservation Service GmbH durch das Bundeskartellamt wird vom Hotelverband Deutschland (IHA) außerordentlich begrüßt.

„Das Bundeskartellamt hat die Forderung der Buchungsportale nach dem immer günstigsten Preis und der Verfügbarkeit eines jeden Hotelzimmers über alle Online- wie Offline-Kanäle als klar wettbewerbswidrig eingestuft“, erläutert IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen. „Das ist für die Hoteliers in Deutschland ein enorm wichtiger Zwischenschritt zur Wiedererlangung ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in Distributionsfragen.“

Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2010 Ermittlungen gegen den deutschen Marktführer HRS wegen des Verdachts der Wettbewerbsbehinderung durch Best-Preis-Klauseln aufgenommen und am 10. Februar 2012 eine erste Abmahnung ausgesprochen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist dem Kartellverfahren offiziell beigetreten um sicherzustellen, dass die Bedenken der Hotellerie ausreichend Gehör finden. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von HRS seinen Hotelpartnern abverlangten Paritäten über sämtliche klassischen oder digitalen Vertriebskanäle des Hotels eine eklatante Wettbewerbsbehinderung darstellen“, so Fritz G. Dreesen. „Die Branche hofft nun, dass die Verfahren gegen HRS und evtl. andere Hotelbuchungsportale zeitnah abgeschlossen werden können und wieder Rechtssicherheit einzieht.“

Nach einer rechtskräftigen Per-se-Untersagung von Raten- und Verfügbarkeitsparitäten dürften diese von Hotelbuchungsportalen auch nicht mehr auf „rein freiwilliger“ Basis exerziert werden. „Da diese Praktiken bei sämtlichen marktführenden Portalen Anwendung finden, wäre eine Ausweitung der Kartellamtsermittlungen auf die unmittelbaren Wettbewerber von HRS ein logischer Schritt. „Die Hotellerie in Deutschland ist es jedenfalls leid, von ihren Vertriebspartnern tagtäglich wegen echter oder vermeintlicher Verstöße gegen Paritätsverpflichtungen abgemahnt und unter Druck gesetzt zu werden.“ Durch ein behördliches Verbot verpflichtender Paritäten erhielten die Hotels in Deutschland u.a. die Möglichkeit zurück, die unterschiedlichen Kosten der diversen Vertriebskanäle in ihren Zimmerpreisen widerzuspiegeln.

Die Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland finden Sie hier:

Hotelverband begrüßt erweiterte Abmahnung auch der neuen AGBs von HRS

Quelle: Hotelverband Deutschland

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