Reminder

18.01.2022

Nächste "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung heute (18.01.2022) um 11:00 Uhr

Zoom-Videokonferenz
Zoom-Videokonferenz; © ClipDealer

Heute (18. Januar 2022) um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" zu aktuellen Verbandsthemen an, diesmal mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes.

Die Zoom-Videokonferenz für IHA-Mitglieder findet heute, um 11:00 Uhr statt.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ihre Einwahldaten lauten:

Video
https://us02web.zoom.us/j/9361441042?pwd=SVI4RlZDQ2Zwd1pPTUUySXhHUjh1Zz09​​​​​​​
​​​​​​​Meeting-ID: 936 144 1042
Kenncode: IHA

Mobiltelefon
+496950500951,,9361441042#,,,,*871582# Deutschland
+496950500952,,9361441042#,,,,*871582# Deutschland

Festnetztelefon
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Meeting-ID: 936 144 1042
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Die EU-Kommission hat am 12. September 2023 den Entwurf einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt, welche die geltende und mit § 271 a BGB in nationales Recht umgesetzte Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 ersetzen soll. Durch die neuen Regelungen droht die Vertragsfreiheit der Unternehmen in den Lieferketten empfindlich eingeschränkt zu werden. Das EU-Parlament stimmte am 23. April 2024 in erster Lesung über den Verordnungsentwurf der Kommission ab und entschärfte die Regulierung an einigen Stellen.

24.04.2024
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Das EU-Parlament hat am 24. April 2024 der neuen europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung zugestimmt. Die Verordnung hat das Ziel, der zunehmenden Abfallmenge entgegenzuwirken, die Binnenmarktvorschriften zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Bis 2030 sollen besondere Ziele für die Wiederverwendung bestimmter Verpackungen gelten, während Endverkäufer dazu angehalten werden, 10 % ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff, wie solche für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse sowie Verpackungen für Lebensmittel und Getränke im Gastgewerbe werden ab dem 1. Januar 2030 verboten sein.

24.04.2024
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Das EU-Parlament in Straßburg hat am 24. April 2024 der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) final zugestimmt. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder die Umwelt entlang ihrer eigenen Lieferkette zu ermitteln und zu verhindern bzw. abzumildern. 374 Abgeordnete stimmten für das zuvor scharf diskutierte EU-Richtlinienvorhaben, 235 dagegen und 19 Abgeordnete enthielten sich. Das bestehende deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) muss nun an die neue Gesetzgebung auf EU-Ebene angepasst werden.