Hotelier bekommt Recht: OVG kippt Kölner Bettensteuer!

24.01.2013
Hotelführer

Express

Die Kissenschlacht zwischen Stadt, Hotel-Chefs und Gerichten geht munter weiter. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch die Kölner Bettensteuer gekippt und die Satzung aus dem Jahr 2010 für nichtig erklärt.

„Sie stellt nicht sicher, dass alles zu Recht besteuert wird“, heißt es in der Begründung. Demnach dürfen dienstliche Reisen und Übernachtungen von Touristen nicht gleich behandelt werden. Dienstreisen müssen steuerfrei bleiben. Dabei hätte der Hotelier zu prüfen, welche Übernachtung welche Gründe hat. Das sei aber nicht umsetzbar (Az.: 14 A 1860/11). ...

Hotelier bekommt Recht: Oberverwaltungsgericht kippt Kölner Bettensteuer!

Quelle: Express

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