Freiburg: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist wirksam
08.12.2015

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat nach mündlicher Verhandlung am 2. Dezember 2015 mit dem heute verkündeten Normenkontrollurteil den Antrag eines Wohnungseigentümers (Antragsteller), die Satzung der Stadt Freiburg (Antragsgegnerin) über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unwirksam zu erklären, abgewiesen.
Freiburg: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist wirksam
Quelle: VGH Ba-Wü
