EuGH-Generalanwalt bremst Fahrdienstvermittler Uber aus

12.05.2017
Hotelführer
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg; © G. Fessy / CJEU
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg; © G. Fessy / CJEU

trend.at

Uber sei ein Verkehrsdienstleister und nicht nur eine Info-Plattform. Ein abschließendes Urteil könnte richtungsweisend für die sogenannte Sharing-Economy sein und die Geschäftsmodelle von Uber, Airbnb oder Deliveroo ins Wanken bringen. Uber meint, die Neueinstufung ändere nichts am Geschäftsmodell. Ein Produkt namens UberPop ist in bestimmten Ländern bereits verboten.

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EuGH-Generalanwalt bremst Fahrdienstvermittler Uber aus
Quelle: trend.at

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