EuGH: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten
14.05.2019
![Historische Stechuhr; © Arnoldius / Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0](/fileadmin/_processed_/5/9/csm_af4345d6ab42490184c0bd14fab4e249_678a0e98e6.jpg)
ZEIT Online
Nach Ansicht der Richter am EuGH verpflichtet die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Nur Überstunden aufzuzeichnen, reiche nicht.
EuGH: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten