EuGH: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

14.05.2019
Historische Stechuhr; © Arnoldius / Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0
Historische Stechuhr; © Arnoldius / Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0

ZEIT Online

Nach Ansicht der Richter am EuGH verpflichtet die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Nur Überstunden aufzuzeichnen, reiche nicht.

EuGH: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

Quelle: ZEIT Online

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