Eisenacher Stadtrat verschläft aktuelle Rechtslage zur Bettensteuer

27.11.2012
Hotelführer

Thüringische Landeszeitung

Dr. Hans Joachim Hook

Foto: Sascha Willms

"Diese Blamage sollte sich die Stadt Eisenach ersparen", findet "Thüringer Hof"-Hotel-Chef Joachim Hook und appelliert an den Stadtrat, in seiner morgigen Sitzung die veränderte Satzung zur Erhebung der Tourismusförderabgabe nicht zu beschließen.

Eisenach. Er ist sich sicher, dass Gerichte sonst schon in wenigen Wochen diese Satzung erneut als nicht rechtens kippen werden. "Gerade sind Touristiker und Deutscher Städtetag übereingekommen, die strittigen Fragen zu klären. Dies sollte die Stadt jetzt abwarten", so Hook.

Die Stadt hatte bereits ab 1. Januar 2012 die sogenannte "Bettensteuer" von Menschen erhoben, die in Eisenach übernachten. Im Fall einer anderen Kommune hatten Gerichte dies als nicht rechtens eingestuft. Eine solche Abgabe könne nur für private Übernachtungen erhoben werden, nicht aber für "geschäftlich veranlasste". Dass die Stadt diesen Passus nun nachträglich und rückwirkend einführen wolle, kann Hook nicht nachvollziehen. "Auch dazu haben bereits Gerichte gesprochen und festgestellt, dass rückwirkend nicht eindeutig differenziert werden kann, was nun geschäftlich und was privat war. Und das ist auch rein praktisch nicht zu leisten. Der Aufwand würde in keinem Verhältnis stehen. Das sagen auch die Richter."

Eisenacher Stadtrat verschläft aktuelle Rechtslage zur Bettensteuer
Quelle: TLZ

 

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