Eine übereilte Einigung bei der Pauschalreiserichtlinie wird der Hotellerie großen Schaden zufügen

03.12.2014
© ClipDealer
© ClipDealer

Pressemitteilung von HOTREC

Brüssel, 3. Dezember 2014 – Die EU-Mitgliedsstaaten wollen am morgigen Donnerstag im Rat für Wettbewerbsfähigkeit über einen Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie abstimmen. Als Vertreterin des Gastgewerbes in Europa ruft HOTREC den Rat auf, die Abstimmung so lange aufzuschieben, bis in der Sache praxistaugliche und ausgewogene Lösungen gefunden sind.


Eine übereilte Verabschiedung des gegenwärtigen Kompromissvorschlags würde erhebliche Schäden für das Beherbergungsgewerbe in Europa verursachen. Auch bei Würdigung der unter der italienischen Ratspräsidentschaft erzielten Beratungsfortschritte wird der gegenwärtige Kompromisstext immer noch europaweit zu Schäden für die Hotellerie führen, da er die seit Jahren bekannten und adressierten Probleme der Hotellerie mit dem Kommissionsvorschlag nicht berücksichtigt.

„Der neue Textvorschlag weist zahlreiche Nachteile auf und ist als solcher einfach nicht praktikabel. Aufgrund der negativen Auswirkungen des gegenwärtigen Vorschlags auf die Hotellerie sollte der Rat keinesfalls ein überstürztes Übereinkommen aus dem alleinigen Grund anstreben, unbedingt noch die erste Lesung vor Jahresende unter italienischer Ratspräsidentschaft abzuschließen. Beide Seiten – Gäste und Gastgeber - haben eine bessere Behandlung verdient”, kommentiert Christian de Barrin, Generalsekretär von HOTREC.

In der Tat würde der gegenwärtige Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft dazu führen, dass viele normale Hotelangebote anders als heute unter das Pauschalreiserecht fallen würden. Dies hätte unzumutbare Folgekosten für das europäische Gastgewerbe zur Konsequenz, das derzeit noch einer der wenigen Wirtschaftszweige ist, der trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds tausende neuer Jobs schafft.

Darüber hinaus würden indirekt und unbeabsichtigt viele Werbeaktionen für besonders frühe oder späte reine Hotelbuchungen schlichtweg unmöglich. Denn der Kompromissvorschlag blendet völlig aus, dass viele Promotionsaktionen der Hotellerie auf Internetportalen vom Kunden selbst zu Paketen („Pauschalreisen“) kombiniert werden können.

HOTREC appelliert daher an die Mitgliedsstaaten, im Rat für Wettbewerbsfähigkeit von einer Übereinkunft über eine „gemeinsame Ausrichtung“ bei der Pauschalreiserichtlinie Abstand zu nehmen. Das Gesetzgebungsvorhaben benötigt noch die ihm gebührende Zeit, um praktikable Lösungen auch für das europäische Gastgewerbe zu finden.

Für weitere Informationen: www.hotrec.eu

PRESSEKONTAKT: Alexis Waravka, Public Affairs Manager, +32(0)2 513 63 23, alexis.waravka@hotrec.eu

D-1214-457-AW_de - Pressemitteilung - Eine übereilte Einigung bei der Pauschalreiserichtlinie wird der Hotellerie grossen Schaden zufügen


Quelle: HOTREC

Weitere
17.10.2024
IHA vor Ort

Die Präsentationen zu unserem Fachprogramm zur Stärkung des Direktvertriebs stehen in unserem Extranet zum Download zur Verfügung...

22.07.2024
From the Desk - Hoteldistribution

In der aktuellen Folge unseres Vlogs #FromtheDesk geht es um die Hoteldistribution. Tobias Warnecke stellt die wichtigsten Erkenntnisse der HOTREC Hoteldistributionsstudie 2024 vor, wirft einen Blick auf den Distributionsmix der europäischen Hotellerie und analysiert Marktanteile der OTAs u.v.m.

01.07.2024
Hotelklassifizierungen in Deutschland ab sofort auch gemäß HSU-Kriterienkatalog 2025-2030 möglich

Die europäische Hotelstars Union (HSU) hat anlässlich ihrer Generalversammlung in Budapest am 24. April 2024 einen neuen Kriterienkatalog 2025-2030 beschlossen und es den Mitgliedsländern überlassen, die modernisierten Kriterien, wenn gewünscht auch schon ab dem 1. Juli 2024 zur Anwendung zu…