Eine übereilte Einigung bei der Pauschalreiserichtlinie wird der Hotellerie großen Schaden zufügen

03.12.2014
Hotelführer
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Pressemitteilung von HOTREC

Brüssel, 3. Dezember 2014 – Die EU-Mitgliedsstaaten wollen am morgigen Donnerstag im Rat für Wettbewerbsfähigkeit über einen Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie abstimmen. Als Vertreterin des Gastgewerbes in Europa ruft HOTREC den Rat auf, die Abstimmung so lange aufzuschieben, bis in der Sache praxistaugliche und ausgewogene Lösungen gefunden sind.


Eine übereilte Verabschiedung des gegenwärtigen Kompromissvorschlags würde erhebliche Schäden für das Beherbergungsgewerbe in Europa verursachen. Auch bei Würdigung der unter der italienischen Ratspräsidentschaft erzielten Beratungsfortschritte wird der gegenwärtige Kompromisstext immer noch europaweit zu Schäden für die Hotellerie führen, da er die seit Jahren bekannten und adressierten Probleme der Hotellerie mit dem Kommissionsvorschlag nicht berücksichtigt.

„Der neue Textvorschlag weist zahlreiche Nachteile auf und ist als solcher einfach nicht praktikabel. Aufgrund der negativen Auswirkungen des gegenwärtigen Vorschlags auf die Hotellerie sollte der Rat keinesfalls ein überstürztes Übereinkommen aus dem alleinigen Grund anstreben, unbedingt noch die erste Lesung vor Jahresende unter italienischer Ratspräsidentschaft abzuschließen. Beide Seiten – Gäste und Gastgeber - haben eine bessere Behandlung verdient”, kommentiert Christian de Barrin, Generalsekretär von HOTREC.

In der Tat würde der gegenwärtige Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft dazu führen, dass viele normale Hotelangebote anders als heute unter das Pauschalreiserecht fallen würden. Dies hätte unzumutbare Folgekosten für das europäische Gastgewerbe zur Konsequenz, das derzeit noch einer der wenigen Wirtschaftszweige ist, der trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds tausende neuer Jobs schafft.

Darüber hinaus würden indirekt und unbeabsichtigt viele Werbeaktionen für besonders frühe oder späte reine Hotelbuchungen schlichtweg unmöglich. Denn der Kompromissvorschlag blendet völlig aus, dass viele Promotionsaktionen der Hotellerie auf Internetportalen vom Kunden selbst zu Paketen („Pauschalreisen“) kombiniert werden können.

HOTREC appelliert daher an die Mitgliedsstaaten, im Rat für Wettbewerbsfähigkeit von einer Übereinkunft über eine „gemeinsame Ausrichtung“ bei der Pauschalreiserichtlinie Abstand zu nehmen. Das Gesetzgebungsvorhaben benötigt noch die ihm gebührende Zeit, um praktikable Lösungen auch für das europäische Gastgewerbe zu finden.

Für weitere Informationen: www.hotrec.eu

PRESSEKONTAKT: Alexis Waravka, Public Affairs Manager, +32(0)2 513 63 23, alexis.waravka@hotrec.eu

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Quelle: HOTREC

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