Corona-Sonderregelung bis Ende 2020 verlängert: Überschuldete Firmen müssen weiterhin keine Insolvenz anmelden
01.09 2020

von Thorsten Mumme, Der Tagesspiegel
Die Bundesregierung verlängert die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Allerdings gibt es eine entscheidende Einschränkung.