Corona-Sonderregelung bis Ende 2020 verlängert: Überschuldete Firmen müssen weiterhin keine Insolvenz anmelden
02.09.2020
![Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz; Foto: Thomas Köhler / photothek](/fileadmin/_processed_/5/1/csm_ebf40f22b49b4b6ea82f43c496ea0090_886942ef91.jpg)
von Thorsten Mumme, Der Tagesspiegel
Die Bundesregierung verlängert die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Allerdings gibt es eine entscheidende Einschränkung.