Bundesregierung plant Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn

02.01.2017
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1Mindestlohnkampagne 015 im Berliner Regierungsviertel; Hauswand am Schiffbauerdamm
1Mindestlohnkampagne 015 im Berliner Regierungsviertel; Hauswand am Schiffbauerdamm

von Thomas Öchsner, Süddeutsche Zeitung

Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten. Dies geht aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministeriums hervor, das der Süddeutschen Zeitung  vorliegt.

Bundesregierung plant Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn

Quelle: Südeutsche

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