Bundesregierung plant Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn
02.01.2017

von Thomas Öchsner, Süddeutsche Zeitung
Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten. Dies geht aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministeriums hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Bundesregierung plant Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn