Bundeskartellamt sieht verbraucherrechtlichen Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen

12.12.2018

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt hat heute Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt. Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen hat den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu dem heute veröffentlichten Konsultationspapier Stellung zu nehmen.


Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden.

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Bundeskartellamt sieht verbraucherrechtlichen Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen

Quelle: BKartA

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