BGH-Urteil: Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen

10.12.2014
Quelle: Reuters
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Spiegel Online

Reiseveranstalter können nur in Ausnahmefällen mehr als ein Fünftel des Preises einer Pauschalreise als Anzahlung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. "Bei 20 Prozent sollte Schluss ein", sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck.

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BGH-Urteil: Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen
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