BGH-Urteil: Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen
10.12.2014

Spiegel Online
Reiseveranstalter können nur in Ausnahmefällen mehr als ein Fünftel des Preises einer Pauschalreise als Anzahlung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. "Bei 20 Prozent sollte Schluss ein", sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck.
BGH-Urteil: Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen