
von Karsten Seibel, Die WELT
Der Bundesgerichtshof erschwert die Schmähkritik an Ärzten im Internet. Die Betreiber von Bewertungsportalen müssen Beweise für tatsächlichen Kontakt zwischen Patient und Mediziner vorlegen können.
Bewertungsportale: Patienten dürfen Ärzte nicht blindlings beschimpfen