Hotelier scheitert vorerst vor Gericht

05.04.2013

Radio Hamburg

Hamburgs Hotelbetreiber erleiden im Streit um die Einführung der so genannten Bettensteuer eine erste Niederlage.

Hamburger Hoteliers müssen die Bettensteuer erst einmal zahlen. Das Finanzgericht hat den Antrag einer Hotelgesellschaft auf einstweiligen Stopp der Tourismusabgabe abgelehnt und als unbegründet bezeichnet. Damit müssen Hoteliers und Gäste die Bettensteuer mindestens so lange zahlen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung zur Abgabe fällt....

Bettensteuer: Hoteliers unterliegen

Quelle: Radio Hamburg

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