Hotelier scheitert vorerst vor Gericht
05.04.2013
Radio Hamburg
Hamburgs Hotelbetreiber erleiden im Streit um die Einführung der so genannten Bettensteuer eine erste Niederlage.
Hamburger Hoteliers müssen die Bettensteuer erst einmal zahlen. Das Finanzgericht hat den Antrag einer Hotelgesellschaft auf einstweiligen Stopp der Tourismusabgabe abgelehnt und als unbegründet bezeichnet. Damit müssen Hoteliers und Gäste die Bettensteuer mindestens so lange zahlen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung zur Abgabe fällt....
Bettensteuer: Hoteliers unterliegen