
von Jens Anker, Berliner Morgenpost
Hunde, die ihre Besitzer bei einer Reise nach Berlin begleiten, müssen ebenfalls City-Tax bezahlen. Das geht aus Erläuterungen der Finanzverwaltung zur Einführung der umstrittenen Bettensteuer in Berlin hervor. "Das für mitreisende Tiere in Rechnung gestellte Entgelt gehört ebenfalls zur Bemessungsgrundlage der Übernachtungssteuer, da es als unmittelbar der Beherbergung dienende Leistung anzusehen ist", heißt es in der Erklärung, die der Berliner Morgenpost vorliegt. Die Finanzverwaltung bestätigte am Sonnabend die Steuerpflicht für mitreisende Hunde. "Die Hoteliers berechnen für Hunde ein zusätzliches Übernachtungsentgelt. Deshalb wird dieses bei privaten Übernachtungen auch bei der City-Tax einberechnet", sagte Kathrin Bierwirth, Sprecherin des Finanzsenators Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD).
Allerdings gibt es Ausnahmen. "Die Mitnahme eines Blindenhundes durch einen blinden Übernachtungsgast ist kein Ausdruck eines über den normalen Lebensbedarf hinausgehenden Aufwandes und damit nicht übernachtungssteuerbar", heißt es in der Finanzverwaltung. Gleiches gilt für Wachhunde. "Ein dienstlich/beruflich gehaltener Wachhund löst keine Übernachtungssteuer aus, wenn sein Aufenthalt beruflichen Gründen dient." ...
City-Tax: Berlin erhebt Bettensteuer auch für Hunde von Touristen