Freiburg: Übernachtungsteuer ist rechtmäßig
19.06.2015
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau (Antragsgegnerin) über die Erhebung einer Übernachtungsteuer vom 15. Oktober 2013 ist rechtmäßig. Die auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer und darf beim Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger abwälzen kann.
Freiburg: Übernachtungsteuer ist rechtmäßig