„Hotel kann Reiseveranstalter sein“
Interview mit Markus Luthe, Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ)
Markus Luthe, IHA
Auch wenn ihr Haus nicht ausgebucht ist, haben Hoteliers zurzeit viel zu tun. Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung müssen sie sich nun auch noch mit dem neuen Reiserecht auseinandersetzen. Inwiefern sind Hotels von der Pauschalreiserichtlinie betroffen?
Luthe: Hotels können tatsächlich von der Pauschalreiserichtlinie betroffen sein. Sofern Hotels mehrere Leistungen in einem Paket anbieten, können sie unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich als Reiseveranstalter gelten. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Angebot bestehend aus Übernachtung und einer Eintrittskarte für die Oper. Beherbergungsbetriebe können aber je nach Konstellation auch Vermittler sogenannter verbundener Reiseleistungen sein, wenn zu der Übernachtung noch die Vermittlung einer Reiseleistung eines oder mehrerer Drittanbieter hinzutritt.
Interview mit Markus Luthe, IHA: "Hotel kann Reiseveranstalter sein"