„Die großen Portale schenken sich da nichts“
AHGZ-Interview mit Markus Luthe
Sie kämpfen zurzeit mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) vor dem Bundskartellamt gegen die von den Portalen geforderte Ratenparität. Was stört Sie an den Best-Preis-Klauseln?
Die Verwendung und Durchsetzung der fraglichen Paritätsklauseln ist nach unserer Auffassung klar kartellrechtswidrig. Dies hat nicht nur das Bundeskartellamt unzweideutig zum Ausdruck gebracht, als es HRS wiederholt wegen der Verwendung eben solcher Meistbegünstigungsklauseln abgemahnt hat. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss in der Rechtssache „JustBook“ vom Februar 2012 keinen Zweifel daran gelassen, dass Meistbegünstigungsklauseln den Wettbewerb massiv einschränken und mit den Kartellgesetzen unvereinbar sind.
„Die großen Portale schenken sich da nichts“