Wettbewerbsrecht

19.09.2021

"Oktoberfest" ist eine geschützte Marke - Kopieren verboten!

Nach fünf­jäh­ri­ger Prü­fung hat die EU-Be­hör­de für geis­ti­ges Ei­gen­tum (EUIPO) das Münch­ner Ok­to­ber­fest zur ge­schütz­ten Marke erklärt. Damit hat sie dem Antrag der Münch­ner Stadt­ver­wal­tung auf Mar­ken­schutz für Deutsch­lands be­kann­tes­tes Volks­fest entsprochen, welcher zu­nächst bis 2026 gilt.

Dem vorausgegangen war der Plan einiger Geschäftsleute, in Dubai ein Ersatz-Oktoberfest in großem Stil aufzuziehen. "Mir geht's um die Frage: Will man mit München Kasse machen, und schadet das München?", sagte der Münchner Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner von der CSU. "Für mich ist die große Linie wichtig. Wenn es heißt, das Oktoberfest zieht jetzt nach Dubai, dann ist das übergriffig. Das geht nicht, dagegen gehen wir vor". Anders verhielte es sich bei den vielen kleinen "Oktoberfesten" überall auf der Welt. Von denen könne München sogar profitieren.

Das bayerische Original ist nun markenrechtlich nahezu umfassend geschützt, denn die Stadtverwaltung hat die Begriffskombinationen "Münchner Oktoberfest" und "Oktoberfest München" ebenso schützen lassen wie "Wiesn", "Oide Wiesn", oder auch "Oktoberfest Oide Wiesn München".

Unseres Erachtens sind Oktoberfeste in Hotels nach wie vor zulässig. Es handelt sich schließlich nicht um eine originalgetreue  Kopie im großen Maßstab, sondern allenfalls um eine große Party, die an das legendäre Münchener Oktoberfest erinnern soll.

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