Verbraucherschutz: Schlichtung mit Schieflage

01.04.2016 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Mit dem heutigen Tag treten wesentliche Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) in Kraft: Nunmehr dürfen sich nur noch solche Einrichtungen als „Verbraucherschlichtungsstelle“ bezeichnen, die von einer Behörde eingerichtet oder nach § 24 VSBG anerkannt sind. Eingetragene Vereine können beim Bundesamt für Justiz die Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle beantragen. Die entsprechenden Publikations- und Hinweispflichten für Unternehmer werden zum 1. Februar 2017 wirksam. Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern via Internet abschließen, wurden schon zum 9. Januar 2016 durch die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verpflichtet, einen Link zur Europäischen OS-Plattform einzurichten. „Wir sind skeptisch, ob diese neuen Auflagen wirklich zu mehr Verbraucherschutz und nicht nur zu mehr Bürokratie führen“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Auf Kritik des Hotelverbandes stößt die als einseitig empfundene Kostenregelung für die Arbeit der Schlichtungsstellen: Ein Verbraucher kann in einem Verfahren nur dann mit Kosten belastet werden, wenn sein Antrag missbräuchlich war – und auch dann nur mit höchstens 30 Euro. Von dem zur Teilnahme verpflichteten oder bereiten Unternehmen kann die Schlichtungsstelle hingegen unabhängig vom Ergebnis ein „angemessenes“ Entgelt verlangen. Für die von den Ländern einzurichtenden Universalschlichtungsstellen sieht das Gesetz hierfür beispielsweise 300 Euro bei Streitwerten zwischen 500 bis 2.000 Euro vor. Dazu kommen noch die eigenen Kosten des Verfahrens für den Unternehmer. Da es den Parteien des Schlichtungsverfahrens grundsätzlich frei steht, den unverbindlichen Schlichtungsvorschlag anzunehmen, können dann immer noch Kosten für etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen auf den Unternehmer warten.

Aus Sicht des Hotelverbandes bleiben auch die in § 6 festgelegten Anforderungen an die Unvoreingenommenheit der Streitmittler kritisch, denn diese dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung weder für einen Verbraucherschutzverein noch einen Wirtschaftsverband in diesem Bereich tätig gewesen sein. „Das kann sich noch als eine hohe Hürde erweisen, denn branchenspezifische Schlichtungsstellen können so nur erschwert Personen einstellen, die sich mit der zu schlichtenden Materie auch faktisch auskennen“, moniert Luthe.

-------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2016-04-01_Verbraucherschutz - Schlichtung mit Schieflage


Weitere
16.09.2026
Roadshow „IHA vor Ort": „MICE in der Hotellerie - Wer steuert das Geschäft?"

Das MICE-Segment – Meetings, Incentives, Conventions und Events – zählt zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Bereichen der Hotellerie und befindet sich in einem tiefgreifenden digitalen Wandel. Mit seinem etablierten Veranstaltungsformat „IHA vor Ort“: „MICE in der Hotellerie – Wer steuert das Geschäft?" widmet sich der Hotelverband Deutschland (IHA) im Herbst 2026 an sechs Standorten den aktuellen Entwicklungen im MICE-Vertrieb. Die kostenfreien, praxisorientieren Halbtagesformate (14:00–18:00 Uhr) mit Best Practices, Impulsen und Raum für Diskussionen richten sich an Manager und Führungskräfte der Tagungs- und Kongresshotellerie. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

15.09.2026
HOTREC-Distributionsstudie 2026: Europäischer OTA-Markt weiterhin hoch konzentriert

Der europäische Hotelvertrieb bleibt direktvertriebsgetrieben und ist zugleich so konzentriert wie nie. 85 Prozent aller OTA-Buchungen in Europa laufen über zwei Plattformkonzerne, in Deutschland hält Boo-king Holdings sogar 70,5 Prozent des OTA-Marktes. Das ist der Kernbe-fund der am Dienstag vorgestellten European Hotel Distribution Study 2026 von HOTREC, für die Prof. Roland Schegg von der HES-SO Valais-Wallis gemeinsam mit den nationalen Hotelverbänden zwischen Februar und Mai 2026 Angaben von 2.713 Hotels für das Referenzjahr 2025 ausgewertet hat.

09.09.2026
Statement von Markus Luthe zum EuG-Urteil zur untersagten Übernahme der Etraveli Group durch Booking

"Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelbuchungsportalmarkt klar bestätigt. Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!"