Online-Distribution: HOTREC gratuliert Frankreich und Österreich

07.12.2016 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
Christian de Barrin (CEO of HOTREC; left) and Markus Luthe (Chairman HOTREC Distribution Task Force; right); Photo: HOTREC
Christian de Barrin (CEO of HOTREC; left) and Markus Luthe (Chairman HOTREC Distribution Task Force; right); Photo: HOTREC

Brüssel, 7. Dezember 2016 – Nach dem Verbot von Paritätsklauseln in Deutschland und Frankreich ist Österreich das dritte Land in Europa, das Buchungsportalen solche Klauseln in Hotelverträgen verbietet. Darüber hinaus wurden in Frankreich, zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Macron-Gesetz, Klauseln in den Verträgen von Booking.com für nichtig erklärt, die bestimmte Rankingpraktiken betreffen sowie die direkten Kommunikation der Hotels mit Gästen einschränken.

Die österreichische Nationalversammlung verabschiedete am 9. November eine Änderung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb. Das Gesetz erklärt nun Best-Preis- und Best- Konditionen-Klauseln in den Verträgen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen (OTA) als unlautere Praxis, so dass diese Klauseln nichtig sind. Nach deutschen und französischen Hoteliers können nun auch die österreichischen Gastgeber ihre Dienstleistungen zu ihren eigenen Preisen und Konditionen auf ihren verschiedenen Vertriebswegen anbieten. Das Verbot wird auch durch die nationale Preisangabenverordnung untermauert, welche die Begrenzung durch Paritätsklauseln auf die Preisfestsetzungsfreiheit von Unterkunftsanbietern verbietet.

In Frankreich verstärkte das Pariser Handelsgericht am 29. November die im August 2015 verabschiedeten Bestimmungen des Macron-Gesetzes, die Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Hotels und OTA verboten haben. Darüber hinaus erklärte das Gericht Klauseln zu bestimmten Rankingpraktiken (die u.a. auf der Höhe der vom Hotel zu zahlenden Provisionen und der Schnelligkeit der Zahlung beruhen) in den Hotelverträgen von Booking.com für ungültig. Besondere Berücksichtigung fand, dass Rankings, die grundsätzlich von qualitativen Kriterien bestimmt werden sollten, in der Praxis oft von finanziellen Kriterien beeinflusst werden (höhere Provision für besseres Ranking), ohne dass die Gäste Information darüber erhalten. Auch Klauseln, die Hoteliers verbieten, direkten Kontakt mit ihren Gästen aufzunehmen, wurden durch das Urteil des Handelsgerichts für nichtig erklärt.

"Die aktuellen Entscheidungen in Frankreich und Österreich sind äußerst positive Schritte hin zu gerechteren und transparenteren Bedingungen auf dem Online-Reisemarkt. Nichtsdestotrotz, ist es noch ein langer Weg, um wieder faire und ausgewogene Geschäftspraktiken in den B2B-Beziehungen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen zu erreichen", sagte Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

"Aus europäischer Perspektive sollten noch viel mehr Länder durch die französischen und österreichischen Erfolge ermutigt werden, die Dominanz der Online-Plattformen zu begrenzen und die Ungleichgewichte zulasten der Verbraucher und der überwiegend klein- und kleinststrukturierten europäischen Hotellerie zu reduzieren", betont Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force.

Parallel zu diesen Entwicklungen wird HOTREC die Europäische Kommission weiterhin aktiv bei der Ermittlung von unfairen Praktiken in den Verträgen von Online-Buchungsplattformen mit Hotels unterstützen, um das Marktgleichgewicht wieder herzustellen.


Über HOTREC:

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % kleine und mittlere Betriebe (KMU) sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit in Europa einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 verschiedenen Ländern.


Für weitere Informationen: www.hotrec.eu

PRESS CONTACT: Daniel Makay +32(0)2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

PM 2016-12-07_HOTREC gratuliert Frankreich und Österreich


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.