Online-Distribution: HOTREC gratuliert Frankreich und Österreich

Brüssel, 7. Dezember 2016 – Nach dem Verbot von Paritätsklauseln in Deutschland und Frankreich ist Österreich das dritte Land in Europa, das Buchungsportalen solche Klauseln in Hotelverträgen verbietet. Darüber hinaus wurden in Frankreich, zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Macron-Gesetz, Klauseln in den Verträgen von Booking.com für nichtig erklärt, die bestimmte Rankingpraktiken betreffen sowie die direkten Kommunikation der Hotels mit Gästen einschränken.
Die österreichische Nationalversammlung verabschiedete am 9. November eine Änderung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb. Das Gesetz erklärt nun Best-Preis- und Best- Konditionen-Klauseln in den Verträgen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen (OTA) als unlautere Praxis, so dass diese Klauseln nichtig sind. Nach deutschen und französischen Hoteliers können nun auch die österreichischen Gastgeber ihre Dienstleistungen zu ihren eigenen Preisen und Konditionen auf ihren verschiedenen Vertriebswegen anbieten. Das Verbot wird auch durch die nationale Preisangabenverordnung untermauert, welche die Begrenzung durch Paritätsklauseln auf die Preisfestsetzungsfreiheit von Unterkunftsanbietern verbietet.
In Frankreich verstärkte das Pariser Handelsgericht am 29. November die im August 2015 verabschiedeten Bestimmungen des Macron-Gesetzes, die Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Hotels und OTA verboten haben. Darüber hinaus erklärte das Gericht Klauseln zu bestimmten Rankingpraktiken (die u.a. auf der Höhe der vom Hotel zu zahlenden Provisionen und der Schnelligkeit der Zahlung beruhen) in den Hotelverträgen von Booking.com für ungültig. Besondere Berücksichtigung fand, dass Rankings, die grundsätzlich von qualitativen Kriterien bestimmt werden sollten, in der Praxis oft von finanziellen Kriterien beeinflusst werden (höhere Provision für besseres Ranking), ohne dass die Gäste Information darüber erhalten. Auch Klauseln, die Hoteliers verbieten, direkten Kontakt mit ihren Gästen aufzunehmen, wurden durch das Urteil des Handelsgerichts für nichtig erklärt.
"Die aktuellen Entscheidungen in Frankreich und Österreich sind äußerst positive Schritte hin zu gerechteren und transparenteren Bedingungen auf dem Online-Reisemarkt. Nichtsdestotrotz, ist es noch ein langer Weg, um wieder faire und ausgewogene Geschäftspraktiken in den B2B-Beziehungen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen zu erreichen", sagte Christian de Barrin, CEO von HOTREC.
"Aus europäischer Perspektive sollten noch viel mehr Länder durch die französischen und österreichischen Erfolge ermutigt werden, die Dominanz der Online-Plattformen zu begrenzen und die Ungleichgewichte zulasten der Verbraucher und der überwiegend klein- und kleinststrukturierten europäischen Hotellerie zu reduzieren", betont Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force.
Parallel zu diesen Entwicklungen wird HOTREC die Europäische Kommission weiterhin aktiv bei der Ermittlung von unfairen Praktiken in den Verträgen von Online-Buchungsplattformen mit Hotels unterstützen, um das Marktgleichgewicht wieder herzustellen.
HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % kleine und mittlere Betriebe (KMU) sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit in Europa einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 verschiedenen Ländern. |
Für weitere Informationen: www.hotrec.eu
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PM 2016-12-07_HOTREC gratuliert Frankreich und Österreich