Online-Distribution: HOTREC gratuliert Frankreich und Österreich

07.12.2016 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
Christian de Barrin (CEO of HOTREC; left) and Markus Luthe (Chairman HOTREC Distribution Task Force; right); Photo: HOTREC
Christian de Barrin (CEO of HOTREC; left) and Markus Luthe (Chairman HOTREC Distribution Task Force; right); Photo: HOTREC

Brüssel, 7. Dezember 2016 – Nach dem Verbot von Paritätsklauseln in Deutschland und Frankreich ist Österreich das dritte Land in Europa, das Buchungsportalen solche Klauseln in Hotelverträgen verbietet. Darüber hinaus wurden in Frankreich, zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Macron-Gesetz, Klauseln in den Verträgen von Booking.com für nichtig erklärt, die bestimmte Rankingpraktiken betreffen sowie die direkten Kommunikation der Hotels mit Gästen einschränken.

Die österreichische Nationalversammlung verabschiedete am 9. November eine Änderung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb. Das Gesetz erklärt nun Best-Preis- und Best- Konditionen-Klauseln in den Verträgen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen (OTA) als unlautere Praxis, so dass diese Klauseln nichtig sind. Nach deutschen und französischen Hoteliers können nun auch die österreichischen Gastgeber ihre Dienstleistungen zu ihren eigenen Preisen und Konditionen auf ihren verschiedenen Vertriebswegen anbieten. Das Verbot wird auch durch die nationale Preisangabenverordnung untermauert, welche die Begrenzung durch Paritätsklauseln auf die Preisfestsetzungsfreiheit von Unterkunftsanbietern verbietet.

In Frankreich verstärkte das Pariser Handelsgericht am 29. November die im August 2015 verabschiedeten Bestimmungen des Macron-Gesetzes, die Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Hotels und OTA verboten haben. Darüber hinaus erklärte das Gericht Klauseln zu bestimmten Rankingpraktiken (die u.a. auf der Höhe der vom Hotel zu zahlenden Provisionen und der Schnelligkeit der Zahlung beruhen) in den Hotelverträgen von Booking.com für ungültig. Besondere Berücksichtigung fand, dass Rankings, die grundsätzlich von qualitativen Kriterien bestimmt werden sollten, in der Praxis oft von finanziellen Kriterien beeinflusst werden (höhere Provision für besseres Ranking), ohne dass die Gäste Information darüber erhalten. Auch Klauseln, die Hoteliers verbieten, direkten Kontakt mit ihren Gästen aufzunehmen, wurden durch das Urteil des Handelsgerichts für nichtig erklärt.

"Die aktuellen Entscheidungen in Frankreich und Österreich sind äußerst positive Schritte hin zu gerechteren und transparenteren Bedingungen auf dem Online-Reisemarkt. Nichtsdestotrotz, ist es noch ein langer Weg, um wieder faire und ausgewogene Geschäftspraktiken in den B2B-Beziehungen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen zu erreichen", sagte Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

"Aus europäischer Perspektive sollten noch viel mehr Länder durch die französischen und österreichischen Erfolge ermutigt werden, die Dominanz der Online-Plattformen zu begrenzen und die Ungleichgewichte zulasten der Verbraucher und der überwiegend klein- und kleinststrukturierten europäischen Hotellerie zu reduzieren", betont Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force.

Parallel zu diesen Entwicklungen wird HOTREC die Europäische Kommission weiterhin aktiv bei der Ermittlung von unfairen Praktiken in den Verträgen von Online-Buchungsplattformen mit Hotels unterstützen, um das Marktgleichgewicht wieder herzustellen.


Über HOTREC:

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % kleine und mittlere Betriebe (KMU) sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit in Europa einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 verschiedenen Ländern.


Für weitere Informationen: www.hotrec.eu

PRESS CONTACT: Daniel Makay +32(0)2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

PM 2016-12-07_HOTREC gratuliert Frankreich und Österreich


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.