Urteile des Bundesverwaltungsgerichts: Kommunale Bettensteuern faktisch vom Tisch!

11.09.2012 |
Hotelführer
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Bundesverwaltungsgericht Leipzig

(Berlin, 11. September 2012) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat den Prozessbeteiligten in Sachen Bettensteuern in Bingen und Trier nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2012 am vergangenen Freitag auch die schriftlichen Urteilsbegründungen zugestellt. Darin stellt das BVerwG fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf dienstlich veranlasste Übernachtungen in jedem Fall rechtswidrig ist, auch dann, wenn die Übernachtung mit privaten Unternehmungen verknüpft wird. Das Gericht hat daher die entsprechenden Satzungen wegen Verstoß gegen Bundesrecht für unwirksam erklärt. 

 

Bundesverwaltungsgericht Leipzig


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig; Bildquelle: de.wikipedia.org / Manecke

Hotelverband Deutschland (IHA) und DEHOGA Bundesverband sehen mit der nun vorliegenden Urteilsbegründung kommunale Bettensteuern deutschlandweit faktisch vom Tisch. Wenn die Kommunen zukünftig auf privat veranlasste Übernachtungen Bettensteuern erheben wollen, müssten sie nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts regeln, wie die beruflich veranlassten Übernachtungen von den privaten Übernachtungen zu unterscheiden sind. Die Regelungen müssten für die Betroffenen, also insbesondere für die Hoteliers und Gäste, hinreichend bestimmt und voraussehbar sein.

Zudem muss das Verfahren zur Erhebung von Bettensteuern so ausgestaltet sein, „dass es die gleichmäßige Umsetzung der steuerlichen Belastung – ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge der Steuerpflichtigen oder übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde – in der regulären Besteuerungspraxis gewährleistet“. So steht es wörtlich im Urteil.

Unter Respektierung dieser hohen Anforderungen lassen sich kommunale Bettensteuern in der Praxis auch für private Übernachtungen nicht mehr umsetzen. Solche umfänglichen Mitwirkungspflichten wären für den Hotelier unzumutbar und unterliefen datenschutzrechtliche Standards. Auch bliebe völlig offen, welche Nachweise, beispielsweise von Selbständigen oder Handelsreisenden, erbracht werden müssen. Bei einem uneinsichtigen Festhalten an den Bettensteuern von kommunaler Seite stehen jedenfalls weitere Rechtsunsicherheiten und entsprechend weitere Klagewellen zu befürchten. Dienstreisen sorgen in deutschen Hotels für deutlich mehr als 50 Prozent aller Übernachtungen.

 


 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Mitglieder aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie, die über rund 170.000 Hotelzimmer verfügen und damit einen Anteil von mehr als 20 Prozent des deutschen Hotelmarktes repräsentieren. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an.

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