Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht: Normale Hotelbuchungen drohen Pauschalreise zu werden

23.08.2016 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© ClipDealer
© ClipDealer

Bei der heutigen Verbändeanhörung im Bundesjustizministerium zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht kritisierte der Hotelverband Deutschland (IHA) den Gesetzesentwurf als unangemessen und unverhältnismäßig. „Auf die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der EU-Richtlinie sattelt der Referentenentwurf noch drauf. So erklärt die Bundesregierung auch Einzelreiseleistungen wie Hotelbuchungen zu Pauschalreisen. Wo noch nationaler Umsetzungsspielraum besteht, setzt die Bundesregierung ihn konsequent gegen die Interessen der mittelständisch geprägten Hotellerie und einseitig für einen falsch verstandenen Verbraucherschutz ein“, moniert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes.

Der Gesetzentwurf, der das Regelwerk der gesamten Tourismuswirtschaft reformieren soll, enthält zudem eine Fülle schwammiger und schlicht unverständlicher Vorschriften, „Selbst den Passagen, bei denen sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um eine originalgetreue Umsetzung bemüht, fehlt es an Rechtsklarheit und -sicherheit. Die ebenso mögliche wie gebotene Einbeziehung von Ferienwohnungen dagegen unterlässt die Bundesregierung und verschärft damit wieder einmal die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Hotellerie“, so Lindner.

Selbst Tagesreisen mit einem Wert von mehr als 75 Euro gelten als Pauschalreisen. „Wenn Gäste im Hotel vor Ort noch einen Tagesausflug dazu buchen, müssten sie demzufolge denselben bürokratischen Formalismus über sich ergehen lassen, als ob sie ihren Jahresurlaub erneut buchten. Dafür haben weder Gäste noch wir als Gastgeber Verständnis“, kritisiert Lindner.

„Es passt ins Bild, dass der Gesetzgeber zugleich auch noch das Bußgeld für Hoteliers, die Kundengelder ohne Insolvenzabsicherung annehmen, um das Sechsfache von 5.000 auf 30.000 Euro erhöhen will. Aufgrund der unklaren Rechtslage kann der Hotelier aber nicht einmal wissen, ob es sich bei seinem Angebot um eine Pauschalreise handelt. Rechtstreitigkeiten, Bürokratie und Zusatzkosten sind unweigerlich vorprogrammiert“, macht der IHA-Vorsitzende Lindner deutlich und fordert: „Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf zurückziehen und noch einmal grundlegend überarbeiten.“

PM 2016-08-23 Normale Hotelbuchungen drohen Pauschalreise zu werden


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.