Tourismusabgabe in Bremen verfassungskonform

17.04.2014
Hotelführer

Radio Bremen

Die in Bremen erhobene Tourismusabgabe verstößt nicht gegen die Verfassung. Das entschied das Finanzgericht des Bundeslandes in einem Urteil nach der Klage eines Hoteliers. Dieser habe argumentiert, dass die City-Tax unter anderem mit der Umsatzsteuer gleichartig sei, das Recht der Gäste auf Datenschutz verletze und Hotelbetreibern eine unzumutbare Mitwirkung bei der Steuererhebung auferlege, teilte das Gericht mit.

Tourismusabgabe in Bremen verfassungskonform

Quelle: Radio Bremen

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