Statement von Stefan Dinnendahl zur Untersagung der WLAN-Störerhaftung bei Überführung des Digital Services Act (DSA) in das deutsche Recht

23.10.2023

Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union wird in Deutschland durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) in nationales Recht umgesetzt. Dazu wird das Telemediengesetz (TMG) ab 17. Februar 2024 durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) ersetzt. Im Referentenentwurf des DDG von Anfang August 2023 fehlt bisher jedoch die entscheidende Klausel aus §8 Absatz 1 Satz 2 TMG, der das Entfallen von Unterlassungsansprüchen zusichert. Damit es zu keiner neuen Abmahnwelle kommt, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) den Gesetzgeber dringend aufgefordert, § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ebenfalls in den Referentenentwurf des DDG aufzunehmen. Die Bundesregierung hat nun entsprechend Entwarnung gegeben.

„Eine erneute Abmahnwelle für Hotels als WLAN-Anbieter konnten wir verhindern. Die Überführung des Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht wird nicht zur Reaktivierung der sogenannten Störerhaftung führen.“

Stefan Dinnendahl
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.