Statement von Stefan Dinnendahl zur Untersagung der WLAN-Störerhaftung bei Überführung des Digital Services Act (DSA) in das deutsche Recht

Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union wird in Deutschland durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) in nationales Recht umgesetzt. Dazu wird das Telemediengesetz (TMG) ab 17. Februar 2024 durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) ersetzt. Im Referentenentwurf des DDG von Anfang August 2023 fehlt bisher jedoch die entscheidende Klausel aus §8 Absatz 1 Satz 2 TMG, der das Entfallen von Unterlassungsansprüchen zusichert. Damit es zu keiner neuen Abmahnwelle kommt, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) den Gesetzgeber dringend aufgefordert, § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ebenfalls in den Referentenentwurf des DDG aufzunehmen. Die Bundesregierung hat nun entsprechend Entwarnung gegeben.
„Eine erneute Abmahnwelle für Hotels als WLAN-Anbieter konnten wir verhindern. Die Überführung des Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht wird nicht zur Reaktivierung der sogenannten Störerhaftung führen.“
Stefan Dinnendahl
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)