Schwedischer Gerichtshof untersagt Booking.com die Anwendung von Best-Preis-Klauseln

20.07.2018 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Gerichtshof in Stockholm; © Patrik Nylin / Wikimedia Commons CC-BY-SA-4.0
Gerichtshof in Stockholm; © Patrik Nylin / Wikimedia Commons CC-BY-SA-4.0

Der Schwedische Gerichtshof für Patente und Märkte in Stockholm hat heute erstinstanzlich entschieden, dass auch in Schweden Ratenparitätsklauseln von Online-Buchungsportalen gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen (Az.: PMT 13013-16).

Der schwedische Hotelverband VISITA hatte im Herbst 2016 eine entsprechende Klage gegen die Best-Preis-Klauseln von Booking.com beim zuständigen Gerichtshof (Patent- och Marknadsdomstolen) eingereicht, nachdem das schwedische Kartellamt zuvor in einer konzertierten Aktion mit den französischen und italienischen Wettbewerbsbehörden sogenannte „enge“ Best-Preis-Klauseln als zulässig eingestuft und nicht beanstandet hatte.

Das Urteil wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Booking.com kann noch innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen, über die dann voraussichtlich im nächsten Jahr rechtskräftig entschieden würde. Im Einzelnen urteilte der Schwedische Gerichtshof für Patente und Märkte wie folgt:

  1. Booking.com darf Ratenparität von Hotels nicht mehr einfordern;
     
  2. Booking.com muss es unterlassen, Hotels durch niedrigere Kommissionssätze oder andere Anreize/Sanktionen zur Einhaltung von Ratenparität anzuhalten;
     
  3. Booking.com muss seine Hotelpartner in den Verträgen über diese Auflagen informieren.
     

"Nach der gestrigen Entscheidung des belgischen Parlaments sind Ratenparitätsklauseln bereits in fünf europäischen Ländern verboten", gibt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen. "Nach Deutschland (Beschlüsse des Bundeskartellamtes 2013 und 2015), Frankreich (Gesetz 2015), Österreich (Gesetz 2017), Italien (Gesetz 2017) und Belgien (Gesetz 2018) wäre Schweden somit das sechste Land, wenn das heutige Urteil des Schwedischen Gerichtshofs für Patente und Märkte Rechtskraft erlangt. Das ist eine gute Entwicklung für Hotels und Verbraucher gleichermaßen."

------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2018-07-20 Schwedischer Gerichtshof untersagt Booking.com die Anwendung von Best-Preis-Klauseln


PR 2018-07-20 Swedish court prohibits Booking.com from applying best price clauses


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.