Schwedischer Gerichtshof untersagt Booking.com die Anwendung von Best-Preis-Klauseln
Der Schwedische Gerichtshof für Patente und Märkte in Stockholm hat heute erstinstanzlich entschieden, dass auch in Schweden Ratenparitätsklauseln von Online-Buchungsportalen gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen (Az.: PMT 13013-16).
Der schwedische Hotelverband VISITA hatte im Herbst 2016 eine entsprechende Klage gegen die Best-Preis-Klauseln von Booking.com beim zuständigen Gerichtshof (Patent- och Marknadsdomstolen) eingereicht, nachdem das schwedische Kartellamt zuvor in einer konzertierten Aktion mit den französischen und italienischen Wettbewerbsbehörden sogenannte „enge“ Best-Preis-Klauseln als zulässig eingestuft und nicht beanstandet hatte.
Das Urteil wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Booking.com kann noch innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen, über die dann voraussichtlich im nächsten Jahr rechtskräftig entschieden würde. Im Einzelnen urteilte der Schwedische Gerichtshof für Patente und Märkte wie folgt:
- Booking.com darf Ratenparität von Hotels nicht mehr einfordern;
- Booking.com muss es unterlassen, Hotels durch niedrigere Kommissionssätze oder andere Anreize/Sanktionen zur Einhaltung von Ratenparität anzuhalten;
- Booking.com muss seine Hotelpartner in den Verträgen über diese Auflagen informieren.
"Nach der gestrigen Entscheidung des belgischen Parlaments sind Ratenparitätsklauseln bereits in fünf europäischen Ländern verboten", gibt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen. "Nach Deutschland (Beschlüsse des Bundeskartellamtes 2013 und 2015), Frankreich (Gesetz 2015), Österreich (Gesetz 2017), Italien (Gesetz 2017) und Belgien (Gesetz 2018) wäre Schweden somit das sechste Land, wenn das heutige Urteil des Schwedischen Gerichtshofs für Patente und Märkte Rechtskraft erlangt. Das ist eine gute Entwicklung für Hotels und Verbraucher gleichermaßen."
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Über den Hotelverband Deutschland (IHA)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.
PM 2018-07-20 Schwedischer Gerichtshof untersagt Booking.com die Anwendung von Best-Preis-Klauseln
PR 2018-07-20 Swedish court prohibits Booking.com from applying best price clauses