Bettensteuer wird Bürokratie-Ungetüm
02.01.2013
Hoteliers bekommen Verordnung erst am 29. Dezember – Acht verschiedene Formulare
„Herzlich willkommen in Oldenburg, bitte füllen Sie erstmal eines von acht Formularen aus.“ So in etwa werden Gäste ab sofort begrüßt. Mit einer bürokratischen und komplizierten Verordnung will die Stadt von jedem privaten Gast fünf Prozent Bettensteuer vom Übernachtungspreis eintreiben.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Kommunen keine beruflich bedingten Übernachtungen besteuern, private aber doch. Während viele Städte ihre alten Satzungen daraufhin kippten, entschied man sich in Oldenburg für eine neue Steuerverordnung. Und die ist ebenso bürokratisch wie ungerecht. ...
NWZ online: Bettensteuer wird Bürokratie-Ungetüm