Werbemails an Gäste rechtssicher gestalten

14.05.2012 |

(Berlin / Bonn, 14. Mai 2012) Die Bedeutung des Direktmarketings hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Immer mehr Hotels setzen Direktmarketing ein und intensivieren so den Kontakt zu ihren Gästen und Interessenten. Für den Hotelier stellt sich dabei immer wieder die gleiche Frage: Darf er die Gastdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, nutzen oder nicht? Das neue Merkblatt des Hotelverbandes Deutschland (IHA) „Tipps zur Gestaltung einer rechtmäßigen Einwilligung für Werbemails für Gäste“ beantwortet diese Frage und hilft Hoteliers, ihre Mailing-Aktionen rechtssicher zu gestalten.

http://www.hotellerie.de/modules/picview.php?img=/uploads/presse/2010/pm_2012_14_neues_ihamerkblatt_werbemails_titelbild.jpg

Die E-Mail als Werbemittel hat sich etabliert und ist trotz aller Spam-Diskussionen ein nicht mehr wegzudenkendes und auch von den Empfängern geschätztes Informationsmedium. Eine E-Mail-Adresse zählt in Deutschland aber zu den personenbezogenen Daten und unterfällt somit den Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Es greift das so genannte Verbotsprinzip: „Jede Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist verboten, sofern nicht – ausnahms-weise – eine gesetzliche Erlaubnis oder eine vom Betroffenen abgegebene Einwilligungserklärung vorliegt“, sagt RA Stefan Dinnendahl, Geschäftsführer des Hotelverbandes. Dies gilt sowohl für die Erhebung, aber auch jede einzelne Folgeverarbeitung.

Der Hotelverband hat deshalb gemeinsam mit dem Datenschutzexperten Dr. Robert Selk, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in München, ein Merkblatt entwickelt, das Hoteliers einfach und anhand von Praxistipps Wege schildert, rechtskonform zur E-Mail-Adresse des Gastes inklusive dessen Einwilligungserklärung zu erlangen, bzw. die Fall-konstellationen aufzeigt, bei denen eine Einwilligung nicht erforderlich ist.

Verbandsmitgliedern steht das IHA-Merkblatt selbstverständlich kostenlos im IHA-Extranet zum Download zur Verfügung. Nichtmitglieder können das Merkblatt über die IHA-Service GmbH zum Preis von 25 Euro inkl. USt. erwerben. Mitgliedshotels des DEHOGA, Bildungseinrichtungen und Studenten erhalten das Merkblatt zum Vorzugspreis von 20 Euro inkl. USt.. Weitere Informationen sind unter www.iha-shop.de (für Mitglieder im IHA-Extranet) abrufbar.


Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland mit rund 1.400 Mitgliedern aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie. Diese verfügen über rund 170.000 Hotelzimmer und repräsentieren damit einen Anteil von mehr als 20 Prozent des deutschen Hotelmarktes. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an.


Die Pressemitteilung können hier http://www.hotellerie.de/uploads/presse/2010/pm_2012_14_neues_ihamerkblatt_werbemails_an_gaeste_rechtssicher_gestalten.pdfSie im PDF-Format herunterladen.

PM_2012_14 Neues IHA Merkblatt Werbemails an Gaeste rechtssicher gestalten


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.