Mindestlohn kommt auch für Gastgewerbe im Osten

20.07.2014
1Kochlehrlinge bei den 0. Landesmeisterschaften der gastgewerblichen Berufe in Wismar | © Jens Büttner/dpa
1Kochlehrlinge bei den 0. Landesmeisterschaften der gastgewerblichen Berufe in Wismar | © Jens Büttner/dpa

ZEIT Online

Die Verhandlungen über eine Übergangsregelung sind gescheitert. Deshalb gilt der Mindestlohn ab 2015 auch für Angestellte in Restaurants und Hotels in Ostdeutschland.

Mindestlohn kommt auch für Gastgewerbe im Osten

Quelle: ZEIT Online

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