
ZEIT Online
Die Verhandlungen über eine Übergangsregelung sind gescheitert. Deshalb gilt der Mindestlohn ab 2015 auch für Angestellte in Restaurants und Hotels in Ostdeutschland.
Mindestlohn kommt auch für Gastgewerbe im Osten
Die Verhandlungen über eine Übergangsregelung sind gescheitert. Deshalb gilt der Mindestlohn ab 2015 auch für Angestellte in Restaurants und Hotels in Ostdeutschland.
Mindestlohn kommt auch für Gastgewerbe im Osten