Landgericht Berlin entscheidet gegen Booking.com: „Beliebtheit“ darf nicht käuflich sein

30.04.2013 | Booking.com darf Hotels nicht länger nach vermeintlicher „Beliebtheit“ auflisten / Hotels zu noch höheren Provisionszahlungen verleitet / Luthe: „Transparenz bei Rankingkriterien aber noch deutlich ausbaufähig“

Das Landgericht Berlin bestätigte in der vergangenen Woche im Hauptsacheverfahren die einstweilige Verfügung gegen das Buchungsportal Booking.com aus August 2011, die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erwirkt hatte. Damit darf der europäische Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland nun nicht länger eine Rubrik „Beliebtheit“ aufführen, wenn für Hotels die Möglichkeit besteht, sich eine bessere Platzierung zu erkaufen.

Auf dem Buchungsportal von Booking.com können die Suchergebnisse nach verschiedenen Kategorien sortiert und aufgelistet werden. Neben den klaren Begriffen wie „Preis“, „Lage“ oder „Bewertungsergebnis“ existierte auch die Einordnung nach „Beliebtheit“. Diese war standardmäßig auch die erste Sortierungskategorie bei einer einfachen Suche. Das „beliebteste“ Hotel vor Ort wurde auf den ersten Listenplatz ausgeworfen. Für den Nutzer wurde jedoch nicht transparent dargestellt, dass die obersten Rangplätze sich nicht etwa aufgrund der Gästebewertungen ergaben, sondern neben anderen Kriterien auch die Höhe der vom Hotel an Booking.com variabel gezahlten Provisionen einfloss.

Diese Handhabung wurde Booking.com bereits im August 2011 mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Aufgrund der Weigerung von Booking.com, der Verfügung in vollem Umfang Folge zu leisten, sah sich die Wettbewerbszentrale gezwungen, im April 2012 Klage zum Landgericht Berlin zu erheben (Az.: 16 O 148/12).

Das Gericht bestätigte nun die Ansicht der Wettbewerbszentrale, dass eine wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers vorliegt, soweit ein Hotel seine Platzierung in der Kategorie „Beliebtheit“ durch die Höhe der geleisteten Provision beeinflussen kann. Dies umso mehr, wenn dem Kunden ein solches Vorgehen nicht offenkundig gemacht wird. Daraufhin gab Booking.com eine entsprechende Abschlusserklärung ab. Hiernach verpflichtet sich das Portal, die Kategorie „Beliebtheit“ nicht mehr zu verwenden, soweit Hotels die Möglichkeit haben, ihre Platzierung durch die Zahlung höherer Provisionen zu beeinflussen. Zwischenzeitlich hat Booking.com in Deutschland die Rubrik „Beliebtheit“ durch „Booking.com empfiehlt“ ersetzt.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), begrüßt die Entscheidung des LG Berlin: „Der interessengesteuerten Handhabung des Hotelrankings durch die Portale wurde in Deutschland ein erster Riegel vorgeschoben. Die Transparenz der Rankingkriterien ist aber noch deutlich ausbaufähig.“

LG Berlin entscheidet gegen Booking.com: "Beliebtheit" darf nicht käuflich sein


Weitere
23.04.2026
IHA lädt unter dem Motto „Teamgeist, Tempo und Transformation“ zum Branchentreff an den Nürburgring

Der Hotelverband Deutschland (IHA) richtet am 10. und 11. Juni 2026 parallel zu seiner Mitgliederversammlung sein Netzwerktreffen „IHA INSIDE 2026“ am Nürburgring aus. Die traditionsreiche Rennstrecke - mitunter auch „Grüne Hölle“ genannt - steht für Emotion, Dynamik und Teamleistung und bietet damit einen passenden Rahmen für die aktuellen Herausforderungen der Hotellerie. „Mit IHA INSIDE schaffen wir am Nürburgring eine vertrauensvolle Plattform, auf der sich unsere Mitglieder und interessierte Hoteliers zu zentralen Zukunftsfragen austauschen und gemeinsam Lösungen entwickeln können. So bringen wir die PS der Branche auf die Straße“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

21.04.2026
Schluss mit irreführender Sternepanscherei auf Booking.com!

Anlässlich ihrer 11. Generalversammlung in Cork hat die Hotelstars Union (HSU) die Slowakei in ihren Mitgliederkreis aufgenommen. Inhaltlich stand einmal mehr die intransparente Darstellung von Hotelsternen auf Buchungsplattformen im Fokus. Die HSU und ihre Mitgliedsländer fordern Booking.com auf, die irreführende Darstellung von Hotelsternen in Europa zu beenden und ausschließlich offiziell vergebene Sterne anzuzeigen.

09.04.2026
Statement von Otto Lindner zur Erbschaftsteuerdebatte

"Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat sich heute klar gegen eine Anhebung der Erbschaftssteuer ausgesprochen. Die familiengeführte Hotellerie zählt auf dieses Signal aus Berlin! Generationennachfolge braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen."

Otto Lindner
Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA