Kompromiss bei der EU-Pauschalreiserichtlinie: Drohender Kollateralschaden für die Hotellerie noch erfolgreich abgewendet

07.05.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Hotelführer
© ClipDealer
© ClipDealer

Die massive Kritik des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und des europäischen Dachverbandes HOTREC an den Entwürfen zur Pauschalreiserichtlinie ist in Brüssel auf der Schlussetappe der Beratungen auf offene Ohren gestoßen. In den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie noch eingegrenzt, so dass nun insgesamt weniger Hotelangebote als befürchtet von der Richtlinie erfasst werden. „Buchstäblich last minute wurden die spezifischen Angebotsformen der Hotelbranche im Entwurf der Pauschalreiserichtlinie noch ausdrücklich berücksichtigt und drohender Kollateralschaden für unsere Mitglieder abgewendet", zeigt sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erleichtert.

Aus Sicht des Hotelverbandes ist vor allem von Bedeutung, dass die Buchung einer Übernachtung in Kombination mit einer weiteren touristischen Dienstleistung, wie beispielsweise einem Theaterbesuch oder einer Kosmetikbehandlung, erst dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen wird, wenn letztere 25 Prozent des Gesamtpreises – anstatt der vom Rat geforderten 20 Prozent – übersteigt. „Der praxisfremde Vorschlag, dass schon das Hinzubuchen eines Leihfahrrades zu einer Übernachtung per se eine Pauschalreise darstellen solle, ist vom Tisch. Auch das Buchen eines Transfers zum und/oder vom Hotel konstituiert nur noch dann eine Pauschalreise, wenn der Preisanteil für den Shuttle-Service mehr als 25 Prozent des Gesamtpreises ausmacht", erläutert Dreesen.

Ebenso wurden die für den Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie unbeachtlichen Nebenleistungen praxisgerechter ausgestaltet: Hierunter fällt nun bspw. auch der Zugang zu Einrichtungen im Hotel wie Schwimmbad, Sauna oder Fitnessraum, die für alle Gäste inklusive sind. Erfreulich ist zudem, dass Kommission und Parlament avisieren, das Wort „alle“ im endgültigen Text ggf. noch zu streichen. Positiv zu werten ist auch die Klarstellung, dass ein sog. Assisted Travel Arrangement erst dann vorliegt, wenn ein kommerzieller Link mit Vergütung zu einem weiteren touristischen Angebot geschaltet wird. Damit steht es den Hotels weiterhin frei, einfache Links zu touristischen Attraktionen auf der Hotelwebsite zu setzen, ohne für diese Selbstverständlichkeit die rechtlichen Konsequenzen der Pauschalreiserichtlinie fürchten zu müssen.

Nachdem vor zwei Wochen die Trilog-Verhandlungen noch mangels Einigungsfähigkeit zu platzen drohten, konnte in den überaus kurz angesetzten Verhandlungen am Dienstagnachmittag doch noch ein Kompromiss gefunden werden. Größte Hürde waren die sog. Click-Through-Buchungen. Diese sollen nun als Pauschalreise gelten, wenn bei einem Datentransfer von Website zu Website der Name des Buchenden, seine E-Mail-Adresse und Zahlungsdetails übermittelt werden.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten wird den Kompromiss wohl noch im Mai formell annehmen. Wenn auch der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlamentes im Juli dem jetzigen Entwurf zustimmt, wäre die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlamentes im September nur noch eine Formalie und die neue EU-Pauschalreiserichtlinie könnte im Herbst dann endgültig verabschiedet sein.

--------------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM_2015-05-07_Kompromiss bei de EU-Pauschalreiserichtlinie - Drohender Kollateralschaden für die Hotellerie noch erfolgreich abgewendet


Weitere
24.05.2023
Produktinnovation des Jahres der Preferred Partner des Hotelverbandes: Die drei Finalisten stehen fest

Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal die „Produktinnovation des Jahres" unter seinen Preferred Partnern aus, um praxisnahe und innovative Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Die Produktinnovation des Jahres 2023 wird im Rahmen des Hospitality Festivals upnxt am 22. Juni 2023 im Science Congress Center Munich in Garching in direkter Abstimmung von den Festivalteilnehmern verliehen. Eine Jury aus IHA-Vertretern hat nun die drei Preferred Partner ausgewählt, die auf dem Hospitality Festival „pitchen“ dürfen. „Wir laden alle Hoteliers und ihre Teams zur aktiven Teilhabe an der Entscheidung dieses ebenso spannenden wie informativen Wettbewerbs innovativer Preferred Partner im Rahmen von upnxt nach Garching ein“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

11.05.2023
Die Finalisten des IHA-Branchenawards für Start-ups stehen fest: fanz, hivr.ai, IN60, MARA und VELO-INN

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat auch in diesem Jahr zum insgesamt bereits siebten Mal einen Branchenaward für Start-ups ausgeschrieben, um praxisnahe, digitale Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Der Start-up-Award wird im Rahmen des Hospitality Festivals upnxt am 22. Juni 2023 im Science Congress Center Munich in Garching in direkter Abstimmung von den Festivalteilnehmern verliehen. Eine Jury aus IHA-Vertretern und VC-Experten hat nun die fünf Start-ups ausgewählt, die auf dem Hospitality Festival „pitchen“ dürfen. „Wir laden alle Hoteliers und ihre Teams zur aktiven Teilhabe an der Entscheidung dieses ebenso spannenden wie informativen Wettbewerbs innovativer Unternehmensgründer im Rahmen von upnxt nach Garching ein“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

05.05.2023
Statement von Markus Luthe zum umsatzsteuerrechtlichen Aufteilungsgebot von Hotelumsätzen

„Das bisherige umsatzsteuerliche Aufteilungsgebot der Hotelumsätze in Haupt- und Nebenleistungen steht nun vor einer grundlegenden Neubewertung durch den BFH.“

Markus Luthe
IHA-Hauptgeschäftsführer