Kompromiss bei der EU-Pauschalreiserichtlinie: Drohender Kollateralschaden für die Hotellerie noch erfolgreich abgewendet

07.05.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© ClipDealer
© ClipDealer

Die massive Kritik des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und des europäischen Dachverbandes HOTREC an den Entwürfen zur Pauschalreiserichtlinie ist in Brüssel auf der Schlussetappe der Beratungen auf offene Ohren gestoßen. In den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie noch eingegrenzt, so dass nun insgesamt weniger Hotelangebote als befürchtet von der Richtlinie erfasst werden. „Buchstäblich last minute wurden die spezifischen Angebotsformen der Hotelbranche im Entwurf der Pauschalreiserichtlinie noch ausdrücklich berücksichtigt und drohender Kollateralschaden für unsere Mitglieder abgewendet", zeigt sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erleichtert.

Aus Sicht des Hotelverbandes ist vor allem von Bedeutung, dass die Buchung einer Übernachtung in Kombination mit einer weiteren touristischen Dienstleistung, wie beispielsweise einem Theaterbesuch oder einer Kosmetikbehandlung, erst dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen wird, wenn letztere 25 Prozent des Gesamtpreises – anstatt der vom Rat geforderten 20 Prozent – übersteigt. „Der praxisfremde Vorschlag, dass schon das Hinzubuchen eines Leihfahrrades zu einer Übernachtung per se eine Pauschalreise darstellen solle, ist vom Tisch. Auch das Buchen eines Transfers zum und/oder vom Hotel konstituiert nur noch dann eine Pauschalreise, wenn der Preisanteil für den Shuttle-Service mehr als 25 Prozent des Gesamtpreises ausmacht", erläutert Dreesen.

Ebenso wurden die für den Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie unbeachtlichen Nebenleistungen praxisgerechter ausgestaltet: Hierunter fällt nun bspw. auch der Zugang zu Einrichtungen im Hotel wie Schwimmbad, Sauna oder Fitnessraum, die für alle Gäste inklusive sind. Erfreulich ist zudem, dass Kommission und Parlament avisieren, das Wort „alle“ im endgültigen Text ggf. noch zu streichen. Positiv zu werten ist auch die Klarstellung, dass ein sog. Assisted Travel Arrangement erst dann vorliegt, wenn ein kommerzieller Link mit Vergütung zu einem weiteren touristischen Angebot geschaltet wird. Damit steht es den Hotels weiterhin frei, einfache Links zu touristischen Attraktionen auf der Hotelwebsite zu setzen, ohne für diese Selbstverständlichkeit die rechtlichen Konsequenzen der Pauschalreiserichtlinie fürchten zu müssen.

Nachdem vor zwei Wochen die Trilog-Verhandlungen noch mangels Einigungsfähigkeit zu platzen drohten, konnte in den überaus kurz angesetzten Verhandlungen am Dienstagnachmittag doch noch ein Kompromiss gefunden werden. Größte Hürde waren die sog. Click-Through-Buchungen. Diese sollen nun als Pauschalreise gelten, wenn bei einem Datentransfer von Website zu Website der Name des Buchenden, seine E-Mail-Adresse und Zahlungsdetails übermittelt werden.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten wird den Kompromiss wohl noch im Mai formell annehmen. Wenn auch der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlamentes im Juli dem jetzigen Entwurf zustimmt, wäre die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlamentes im September nur noch eine Formalie und die neue EU-Pauschalreiserichtlinie könnte im Herbst dann endgültig verabschiedet sein.

--------------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM_2015-05-07_Kompromiss bei de EU-Pauschalreiserichtlinie - Drohender Kollateralschaden für die Hotellerie noch erfolgreich abgewendet


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.