Kompromiss bei der EU-Pauschalreiserichtlinie: Drohender Kollateralschaden für die Hotellerie noch erfolgreich abgewendet

07.05.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© ClipDealer
© ClipDealer

Die massive Kritik des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und des europäischen Dachverbandes HOTREC an den Entwürfen zur Pauschalreiserichtlinie ist in Brüssel auf der Schlussetappe der Beratungen auf offene Ohren gestoßen. In den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie noch eingegrenzt, so dass nun insgesamt weniger Hotelangebote als befürchtet von der Richtlinie erfasst werden. „Buchstäblich last minute wurden die spezifischen Angebotsformen der Hotelbranche im Entwurf der Pauschalreiserichtlinie noch ausdrücklich berücksichtigt und drohender Kollateralschaden für unsere Mitglieder abgewendet", zeigt sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erleichtert.

Aus Sicht des Hotelverbandes ist vor allem von Bedeutung, dass die Buchung einer Übernachtung in Kombination mit einer weiteren touristischen Dienstleistung, wie beispielsweise einem Theaterbesuch oder einer Kosmetikbehandlung, erst dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen wird, wenn letztere 25 Prozent des Gesamtpreises – anstatt der vom Rat geforderten 20 Prozent – übersteigt. „Der praxisfremde Vorschlag, dass schon das Hinzubuchen eines Leihfahrrades zu einer Übernachtung per se eine Pauschalreise darstellen solle, ist vom Tisch. Auch das Buchen eines Transfers zum und/oder vom Hotel konstituiert nur noch dann eine Pauschalreise, wenn der Preisanteil für den Shuttle-Service mehr als 25 Prozent des Gesamtpreises ausmacht", erläutert Dreesen.

Ebenso wurden die für den Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie unbeachtlichen Nebenleistungen praxisgerechter ausgestaltet: Hierunter fällt nun bspw. auch der Zugang zu Einrichtungen im Hotel wie Schwimmbad, Sauna oder Fitnessraum, die für alle Gäste inklusive sind. Erfreulich ist zudem, dass Kommission und Parlament avisieren, das Wort „alle“ im endgültigen Text ggf. noch zu streichen. Positiv zu werten ist auch die Klarstellung, dass ein sog. Assisted Travel Arrangement erst dann vorliegt, wenn ein kommerzieller Link mit Vergütung zu einem weiteren touristischen Angebot geschaltet wird. Damit steht es den Hotels weiterhin frei, einfache Links zu touristischen Attraktionen auf der Hotelwebsite zu setzen, ohne für diese Selbstverständlichkeit die rechtlichen Konsequenzen der Pauschalreiserichtlinie fürchten zu müssen.

Nachdem vor zwei Wochen die Trilog-Verhandlungen noch mangels Einigungsfähigkeit zu platzen drohten, konnte in den überaus kurz angesetzten Verhandlungen am Dienstagnachmittag doch noch ein Kompromiss gefunden werden. Größte Hürde waren die sog. Click-Through-Buchungen. Diese sollen nun als Pauschalreise gelten, wenn bei einem Datentransfer von Website zu Website der Name des Buchenden, seine E-Mail-Adresse und Zahlungsdetails übermittelt werden.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten wird den Kompromiss wohl noch im Mai formell annehmen. Wenn auch der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlamentes im Juli dem jetzigen Entwurf zustimmt, wäre die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlamentes im September nur noch eine Formalie und die neue EU-Pauschalreiserichtlinie könnte im Herbst dann endgültig verabschiedet sein.

--------------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM_2015-05-07_Kompromiss bei de EU-Pauschalreiserichtlinie - Drohender Kollateralschaden für die Hotellerie noch erfolgreich abgewendet


Weitere
15.12.2025
Wichtige Weichenstellung für Karten- und Zahlungsprozesse – MIT bleiben vom 8-Wochen-Erstattungsrecht ausgenommen

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.

11.12.2025
Hotelstars Union startet eigenen GPT und neuen AI-Bot auf hotelstars.eu

Die Hotelstars Union (HSU) geht neue Wege in der digitalen Kommunikation: Mit dem Start eines eigenen GPTs auf Basis der OpenAI-Technologie bietet sie ab sofort einen rund um die Uhr verfügbaren Auskunftsservice zu allen Fragen rund um die Sterneklassifizierung. Gleichzeitig steht ab sofort auf der Website www.hotelstars.eu ein interaktiver AI-Bot zur Verfügung, der sowohl Reisenden als auch Hoteliers zuverlässige Informationen und konkrete Hilfestellung bietet.

03.12.2025
Willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft zum Jahresauftakt 2026: Welcome Hotels treten dem Hotelverband bei

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit ihren derzeit 14 Häusern in Deutschland eine feste Größe im Bereich der gehobenen Individual- und Tagungshotellerie. Mit dem Beitritt zum Hotelverband wartet Welcome Hotels GmbH zum Jahresauftakt mit einem starken Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie auf.