FOCUS Online
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung endgültig die rote Karte gezeigt. Das Gericht wies die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar zurück. Damit seien die rechtlichen Mittel ausgeschöpft, erklärte am Freitag das Gericht in Leipzig. Auf der Suche nach neuen Geldquellen hatte Köln 2010 beschlossen, Hotelgäste mit einer „Kulturförderabgabe“ zur...
Dabei wird eine Fünf-Prozent-Abgabe auf Hotelübernachtungen erhoben. In diesem Jahr rechnet Köln mit Einnahmen von sieben Millionen Euro. Auch gegen die neue Regelung geht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein gerichtlich vor.
Kommunen: OVG-Urteil gegen alte Kölner Bettensteuer bestätigt