IHD Kreditschutzverein

02.10.2020

Forderungsrealisierung in Zeiten coronabedingter Insolvenz

Unser Preferred Partner IHD Kreditschutzverein möchte heute Ihr Augenmerk auf einen wichtigen Artikel des Bundesverbandes der Deutschen Inkassounternehmen (BDIU) lenken; denn diese Experten haben aus aktuellem Anlass unlängst Ratschläge zusammengestellt, um Unternehmern ein Gerüst an die Hand zu geben, und somit der zu erwartenden steigenden Anzahl anstehender Insolvenzen im Forderungsmanagement zu begegnen. Den Link dazu finden Sie hier.

Der IHD Kreditschutzverein hat dieses Gerüst um einige Hinweise und Empfehlungen für Sie angereichert:

Es ist vielfach generell die Rede von einer Fortwirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Ende dieses Jahres. Bitte berücksichtigen Sie, dass die bisherigen Regelungen sich auf pandemiebedingte Zahlungsunfähigkeit wie auch Überschuldung als Insolvenzgrund bezogen haben.

Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Verlängerung allerdings nur noch die Fälle der pandemiebedingten Überschuldung bis zum Jahresende erfassen. Alle Unternehmen, die Ende September zahlungsunfähig sind, sind ab diesem Zeitpunkt wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Diese Verlängerung in beschränktem Umfang soll den Markt vor zahlungsunfähigen „Zombieunternehmen“ schützen, deren Insolvenz nunmehr trotz aller Hilfsangebote der Regierung nicht mehr abwendbar erscheint.
Der weitaus häufigste Insolvenzgrund, die Zahlungsunfähigkeit, erfährt also keinen weiteren Aufschub.

An diese Regelung der Corona bedingten Erleichterungen soll sich die Umsetzung der EU- Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 zu Beginn des nächsten Jahres anschließen, die Unternehmensstabilität durch vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren schaffen soll, was unter anderem erfolgreich durch fehlende Publizität erreicht werden soll.

Bei der Gestaltung der Forderungsrealisierung empfehlen wir daher im Wesentlichen einen Grundsatz zu beachten:

Werden Sie aktiv und „fahren Sie dabei auf Sicht!“
Zeitverlust kann in dieser Situation auch Finanzverlust bedeuten, mahnen Sie und geben Sie die weiterhin offenen Forderungen danach in die Hände Ihres Fachmannes.

Die IHD ist mit Ihrer hauseigenen Wirtschaftsauskunftei, speziell mit ihrem Produkt der automatischen Debitorenüberwachung in der Lage, die wirtschaftliche Situation Ihres Schuldners auch anhand „kleinster“ Bonitätsveränderungen abzuschätzen.

Wir tragen durch unsere qualifizierte Rechtsberatung auch den aktuell besonderen, pandemiebedingten Ausfallgefahren Rechnung:

In diesen Zeiten gilt unser Einsatz noch mehr als sonst einem gütlichen Verhandlungserfolg. Zu diesem Zweck haben wir das System unserer Ratenzahlungsvereinbarungen bereits zu Beginn der Krise auf die Gegebenheiten angepasst und eine schuldverstärkende Verpflichtungserklärung gestaltet, die Ihnen maximale Rechtssicherheit ohne die zusätzlichen Kosten einer wohlmöglich gar nicht zielführenden Titulierung ermöglicht.

Kommen Sie auf uns zu, als Ihr Inkassopartner nehmen wir die Herausforderung für Sie an!

IHD Kreditschutzverein e.V.  – Wir schützen Ihr Geld!

Ansprechpartner:

Foto: IHD Kreditschutzverein
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