IHD Kreditschutzverein

02.10.2020

Forderungsrealisierung in Zeiten coronabedingter Insolvenz

Unser Preferred Partner IHD Kreditschutzverein möchte heute Ihr Augenmerk auf einen wichtigen Artikel des Bundesverbandes der Deutschen Inkassounternehmen (BDIU) lenken; denn diese Experten haben aus aktuellem Anlass unlängst Ratschläge zusammengestellt, um Unternehmern ein Gerüst an die Hand zu geben, und somit der zu erwartenden steigenden Anzahl anstehender Insolvenzen im Forderungsmanagement zu begegnen. Den Link dazu finden Sie hier.

Der IHD Kreditschutzverein hat dieses Gerüst um einige Hinweise und Empfehlungen für Sie angereichert:

Es ist vielfach generell die Rede von einer Fortwirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Ende dieses Jahres. Bitte berücksichtigen Sie, dass die bisherigen Regelungen sich auf pandemiebedingte Zahlungsunfähigkeit wie auch Überschuldung als Insolvenzgrund bezogen haben.

Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Verlängerung allerdings nur noch die Fälle der pandemiebedingten Überschuldung bis zum Jahresende erfassen. Alle Unternehmen, die Ende September zahlungsunfähig sind, sind ab diesem Zeitpunkt wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Diese Verlängerung in beschränktem Umfang soll den Markt vor zahlungsunfähigen „Zombieunternehmen“ schützen, deren Insolvenz nunmehr trotz aller Hilfsangebote der Regierung nicht mehr abwendbar erscheint.
Der weitaus häufigste Insolvenzgrund, die Zahlungsunfähigkeit, erfährt also keinen weiteren Aufschub.

An diese Regelung der Corona bedingten Erleichterungen soll sich die Umsetzung der EU- Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 zu Beginn des nächsten Jahres anschließen, die Unternehmensstabilität durch vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren schaffen soll, was unter anderem erfolgreich durch fehlende Publizität erreicht werden soll.

Bei der Gestaltung der Forderungsrealisierung empfehlen wir daher im Wesentlichen einen Grundsatz zu beachten:

Werden Sie aktiv und „fahren Sie dabei auf Sicht!“
Zeitverlust kann in dieser Situation auch Finanzverlust bedeuten, mahnen Sie und geben Sie die weiterhin offenen Forderungen danach in die Hände Ihres Fachmannes.

Die IHD ist mit Ihrer hauseigenen Wirtschaftsauskunftei, speziell mit ihrem Produkt der automatischen Debitorenüberwachung in der Lage, die wirtschaftliche Situation Ihres Schuldners auch anhand „kleinster“ Bonitätsveränderungen abzuschätzen.

Wir tragen durch unsere qualifizierte Rechtsberatung auch den aktuell besonderen, pandemiebedingten Ausfallgefahren Rechnung:

In diesen Zeiten gilt unser Einsatz noch mehr als sonst einem gütlichen Verhandlungserfolg. Zu diesem Zweck haben wir das System unserer Ratenzahlungsvereinbarungen bereits zu Beginn der Krise auf die Gegebenheiten angepasst und eine schuldverstärkende Verpflichtungserklärung gestaltet, die Ihnen maximale Rechtssicherheit ohne die zusätzlichen Kosten einer wohlmöglich gar nicht zielführenden Titulierung ermöglicht.

Kommen Sie auf uns zu, als Ihr Inkassopartner nehmen wir die Herausforderung für Sie an!

IHD Kreditschutzverein e.V.  – Wir schützen Ihr Geld!

Ansprechpartner:

Foto: IHD Kreditschutzverein
Foto: IHD Kreditschutzverein
Weitere
14.10.2024
Ecolab

Trotz gründlicher, regelmäßiger und täglicher Reinigung sammelt sich mit der Zeit insbesondere an schwer zugänglichen Stellen Schmutz an. Sauberkeits- und Hygienefallen lauern in Ecken und Nischen, unter Möbeln und Einrichtungsgegenständen, vor allem auf porösen Oberflächen wie Fußböden, Kacheln und Fliesen. Mikroskopischer Schmutz kann tief in die Poren der Oberfläche eindringen und eine hygienische Reinigung erschweren. Das kann zu geringerer Gästezufriedenheit und negativen Bewertungen führen. Unser Preferred Partner Ecolab bietet mit seiner neuen Produktlinie MAXX Synbiotic, bestehend aus Allzweck-, WC-, Boden- und Sanitärreinigern, eine innovative Lösungen für effektive, hygienische und nachhaltige Reinigung an...

08.10.2024
progros GmbH

Neue Mitarbeiterinnen im Marketing-Team der progros: Monika Kostic und Sophia Horst verstärken seit Anfang Oktober das Marketing-Team der progros GmbH.

04.10.2024
Hotelverband

Wir freuen uns sehr, Sie zur jährlichen IHA-Mitgliederversammlung am 11. November 2024 um 10:00 Uhr in das Steigenberger Hotel Am Kanzleramt nach Berlin einladen zu dürfen. Wir haben unsere Mitgliederversammlung bewusst auf den Vortag des DEHOGA-Branchentags gelegt, um möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme, als starkes Zeichen der Solidarität der Branche, zu ermöglichen, und so gleichzeitig auch die Reisetätigkeit für all diejenigen gering zu halten, die an beiden Veranstaltungen teilnehmen möchten. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung laden wir Sie nachmittags am gleichen Ort ab 14:00 Uhr zur IHA-Roadshow „Cybersicherheit in der Hotellerie“ ein.