HOTREC fordert Hotelbuchungsportale dazu auf, unverzüglich auf Paritätsklauseln zu verzichten

03.12.2013 | HOTREC

Meistbegünstigungsklauseln – namentlich Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität – sind in den Verträgen und AGB der meisten Hotelbuchungsportale verankert, obwohl diese Klauseln im Widerspruch zum EU-Recht stehen und von immer mehr Kartellbehörden und Gerichte in Europa als kritisch eingestuft werden.

Hotelbuchungsportale sollten sich unverzüglich und freiwillig dazu bekennen, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und auf jede Art von Meistbegünstigungsklauseln in bestehenden und zukünftigen Verträgen zu verzichten. Sollten OTAs weiterhin Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität von ihren Hotelpartnern einfordern und durchsetzen, wird  [1]  auf koordinierte Maßnahmen der nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden setzen, um das Recht auf unternehmerische Freiheit durchzusetzen, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen und wirtschaftlichen Schaden von der Branche abzuwenden“, stellt -Präsident Kent Nyström klar.

Unter dem Regime verpflichtender Meistbegünstigungsklauseln werden Hotels daran gehindert, Buchungsanreize auf anderen Online- wie Offline-Vertriebskanälen oder im Direktvertrieb anbieten zu können. Etablierte Hotelbuchungsportale nutzen dabei ihre marktdominierende Position und stellen die Hotels vor die Wahl, entweder die Meistbegünstigungsklauseln zu akzeptieren oder nicht mehr auf dem Portal gelistet zu werden. Wird dieser Kreislauf nicht durchbrochen, werden den Gästen die Vorteile eines freien Wettbewerbs vorenthalten.

In den letzten Monaten haben mehrere Kartellbehörden innerhalb Europas Sondierungen und Untersuchungen der Meistbegünstigungsklauseln in den Verträgen der Hotelbuchungsportale eingeleitet, so zum Beispiel in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Schweden, die Schweiz und Ungarn. Einige dieser Verfahren befinden sich bereits in fortgeschrittenem Stadium und bisherige Verlautbarungen der Kartellbehörden lassen darauf schließen, dass Meistbegünstigungsklauseln in den Verträgen der Buchungsportale sowohl gegen nationales wie auch gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.

Das deutsche Bundeskartellamt hat beispielsweise am 25. Juli 2013 seine bereits im Februar 2012 geäußerten wettbewerblichen Bedenken gegenüber dem deutschen Marktführer im Bereich der Hotelbuchungsportale, Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (HRS), bekräftigt und die Verwendung kartellrechtswidriger Meistbegünstigungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Form von Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparitäten abgemahnt.

Nach Auffassung des deutschen Bundeskartellamts sind Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln vielfach nur auf den ersten Blick zum Vorteil der Verbraucher. In Wirklichkeit behindern die Bestpreisklauseln den Wettbewerb der bestehenden Portale um bessere Angebote, weil sie den Wettbewerb um niedrigere Preise für Hotelzimmer zwischen den Hotelportalen in Deutschland praktisch ausschließen. Zudem wird der Marktzutritt neuer Anbieter mit innovativen Dienstleistungen erheblich erschwert, da diese neuen Wettbewerber Hotelzimmer aufgrund der Bestpreisklauseln nicht preiswerter anbieten können. Auch der Wettbewerb zwischen den Hotels wird beschränkt, weil sie ihre Preise nicht frei gestalten und auf neue Wettbewerbssituationen nicht flexibel reagieren können.

Auch die französische Kommission zu Überprüfung von Geschäftspraktiken (CEPC) hat bereits in einer ersten Einschätzung festgestellt, dass Meistbegünstigungsklauseln rechtwidrig und ungültig sind, da sie zu einer automatischen Angleichung der Konditionen und Bedingungen bei den verschiedenen Wettbewerbern führen. Auf der Grundlage dieser Einschätzung, leitete die französische Regierung eine Klage gegen Expedia vor dem Handelsgericht ein.

Wenn die Onlinebuchungsportale unverzüglich auf Meistbegünstigungsklauseln verzichten, werden Wettbewerbsanreize in den Markt zurückkehren, von denen schlussendlich der Verbraucher profitieren wird.

Aus den genannten Gründen hat bereits in seinen „Benchmarks für faire Praktiken in der Online-Distribution“ vom 27. April 2012 die Onlinebuchungsportale aufgefordert, auf die Einforderung von Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität gegenüber den Hotelpartnern zu verzichten.

kann und wird es nicht länger zulassen, dass die Hotellerie in Europa durch kartellrechtswidriges und unfaires Verhalten der Hotelbuchungsportale ihrer wettbewerblichen Freiheiten beraubt und hierdurch massiv geschädigt wird“, erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und im Executive Committee von für Distributionsthemen verantwortlich.

Für weitere Informationen: www.hotrec.eu

Pressekontakt: Markus Luthe, luthe@hotellerie.de

 

 

[1]    repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,7 Mio. Betriebe, von denen rund 92% Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der EU 9,5 Mio. Arbeitsplätze. vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände.

_PM_de_2013-12-03 fordert Hotelbuchungsportale dazu auf unverzüglich auf Paritätsklauseln zu verzichten


Weitere
11.12.2025
Hotelstars Union startet eigenen GPT und neuen AI-Bot auf hotelstars.eu

Die Hotelstars Union (HSU) geht neue Wege in der digitalen Kommunikation: Mit dem Start eines eigenen GPTs auf Basis der OpenAI-Technologie bietet sie ab sofort einen rund um die Uhr verfügbaren Auskunftsservice zu allen Fragen rund um die Sterneklassifizierung. Gleichzeitig steht ab sofort auf der Website www.hotelstars.eu ein interaktiver AI-Bot zur Verfügung, der sowohl Reisenden als auch Hoteliers zuverlässige Informationen und konkrete Hilfestellung bietet.

03.12.2025
Willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft zum Jahresauftakt 2026: Welcome Hotels treten dem Hotelverband bei

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit ihren derzeit 14 Häusern in Deutschland eine feste Größe im Bereich der gehobenen Individual- und Tagungshotellerie. Mit dem Beitritt zum Hotelverband wartet Welcome Hotels GmbH zum Jahresauftakt mit einem starken Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie auf.

26.11.2025
„Zukunft Hotel“ – Neuer Podcast des Hotelverbands Deutschland (IHA) mit Otto Lindner und Marco Nussbaum gestartet
Podcast "Zukunft Hotel" - Folge 2. Marco Nussbaum und Otto Lindner

Der Hotelverband Deutschland (IHA) startet mit „Zukunft Hotel – Der Podcast des Hotelverbands Deutschland“ ein neues Audio-Format für die deutsche und europäische Hotellerie. Gastgeber sind die beiden IHA-Vorstandsmitglieder Otto Lindner und Marco Nussbaum. In ihrem zweiwöchentlich erscheinenden Podcast sprechen sie dar-über, was die Hotellerie von morgen bewegt – rechtlich, digital und gesellschaftlich. Im Mittelpunkt stehen Themen, die den Hotelalltag oft im Hintergrund, aber mit großer Wirkung prägen: Regulierung, Plattformökonomie, Digitalisierung, Bewertungsportale, Nachhaltigkeit, Arbeitsmarkt und europäische Gesetzgebung. Der Podcast richtet sich an Hoteliers, Gastgeber, Mitarbeitende, Branchenpartner sowie alle, die Hotellerie nicht nur erleben, sondern verstehen wollen.