HOTREC mahnt notwendige Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen an

12.11.2018 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
© ClipDealer
© ClipDealer

Brüssel, 12. November 2018 - HOTREC fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, anlässlich der nächsten Plenarsitzung die Beratungen zum Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (COM (2017) 797 final) wieder aufzunehmen. Die Empfehlungen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) würden insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen im Gastgewerbe großen Schaden zufügen, da notwenige Flexibilität verloren ginge und der Verwaltungsaufwand drastisch zunähme.

„Das Gastgewerbe in Europa besteht aus 1,9 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von denen 90% Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind. Viele von ihnen arbeiten mit einem Zeitplan von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche. Die Unvorhersehbarkeit der Aktivitäten (z.B. der Ausfall eines Kochs in letzter Minute) macht es für die Branche schwierig, z.B. gleich am ersten Arbeitstag allen Arbeitnehmern schriftliche Erklärungen zum Arbeitsvertrag zu geben. Darüber hinaus benötigt der Sektor auch Flexibilität bei der Art seiner Arbeitsverträge, die bei einem befristeten Vertrag oder einem Teilzeitvertrag je nach den Bedürfnissen nun einmal sehr unterschiedlich sein können“, erklärt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC.

„Ohne ein gewisses Maß an Flexibilität sowie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips bei der Definition des Arbeitnehmer-Begriffs kommen auf das Gastgewerbe mit seinen besonderen Arbeitsbedingungen neue enorme Herausforderungen zu,“ warnt Jean-Marc Banquet d'Orx, Vorsitzender des Sektoralen Sozialen Dialogs von HOTREC.

Markus Luthe ergänzt als deutsches Mitglied im Executive Committee von HOTREC: „Wir weisen es als praxisfern zurück, dass ein Gastronom beispielsweise schon am ersten Arbeitstag Informationen zur Dauer der Probezeit, die Modalitäten und Vergütung von Überstunden oder die Festlegung variabler Arbeitszeitpläne schriftlich vorlegen muss. Auch können wir die Annahme von Aufträgen nicht von einer zuvor durchzuführenden, aufwändigen Prüfung der Referenz-Arbeitszeiten der Mitarbeiter unserer Betriebe abhängig machen. Ebenso sind die vorgesehenen Sanktionen gänzlich unverhältnismäßig und greifen tief in das Vertrauensverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ein, wenn sie das Vorliegen einer unbefristeten Vollzeitstelle verbindlich unterstellen, sobald die Informationen über Probezeiten oder Befristungen nicht gleich am ersten Arbeitstag vorgelegt werden.“

HOTREC fordert daher das Europäische Parlament auf, die Diskussionen im Plenum fortzusetzen und die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen des Gastgewerbes angemessen zu berücksichtigen.

Pressekontakt: Guillaume Brouillet, guillaume.brouillet@hotrec.eu, + 32 (0)2 513 63 23

PM 2018-11-12_HOTREC-Pressemitteilung_HOTREC mahnt notwendige Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen an


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.