HOTREC mahnt notwendige Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen an

12.11.2018 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
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Brüssel, 12. November 2018 - HOTREC fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, anlässlich der nächsten Plenarsitzung die Beratungen zum Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (COM (2017) 797 final) wieder aufzunehmen. Die Empfehlungen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) würden insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen im Gastgewerbe großen Schaden zufügen, da notwenige Flexibilität verloren ginge und der Verwaltungsaufwand drastisch zunähme.

„Das Gastgewerbe in Europa besteht aus 1,9 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von denen 90% Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind. Viele von ihnen arbeiten mit einem Zeitplan von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche. Die Unvorhersehbarkeit der Aktivitäten (z.B. der Ausfall eines Kochs in letzter Minute) macht es für die Branche schwierig, z.B. gleich am ersten Arbeitstag allen Arbeitnehmern schriftliche Erklärungen zum Arbeitsvertrag zu geben. Darüber hinaus benötigt der Sektor auch Flexibilität bei der Art seiner Arbeitsverträge, die bei einem befristeten Vertrag oder einem Teilzeitvertrag je nach den Bedürfnissen nun einmal sehr unterschiedlich sein können“, erklärt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC.

„Ohne ein gewisses Maß an Flexibilität sowie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips bei der Definition des Arbeitnehmer-Begriffs kommen auf das Gastgewerbe mit seinen besonderen Arbeitsbedingungen neue enorme Herausforderungen zu,“ warnt Jean-Marc Banquet d'Orx, Vorsitzender des Sektoralen Sozialen Dialogs von HOTREC.

Markus Luthe ergänzt als deutsches Mitglied im Executive Committee von HOTREC: „Wir weisen es als praxisfern zurück, dass ein Gastronom beispielsweise schon am ersten Arbeitstag Informationen zur Dauer der Probezeit, die Modalitäten und Vergütung von Überstunden oder die Festlegung variabler Arbeitszeitpläne schriftlich vorlegen muss. Auch können wir die Annahme von Aufträgen nicht von einer zuvor durchzuführenden, aufwändigen Prüfung der Referenz-Arbeitszeiten der Mitarbeiter unserer Betriebe abhängig machen. Ebenso sind die vorgesehenen Sanktionen gänzlich unverhältnismäßig und greifen tief in das Vertrauensverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ein, wenn sie das Vorliegen einer unbefristeten Vollzeitstelle verbindlich unterstellen, sobald die Informationen über Probezeiten oder Befristungen nicht gleich am ersten Arbeitstag vorgelegt werden.“

HOTREC fordert daher das Europäische Parlament auf, die Diskussionen im Plenum fortzusetzen und die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen des Gastgewerbes angemessen zu berücksichtigen.

Pressekontakt: Guillaume Brouillet, guillaume.brouillet@hotrec.eu, + 32 (0)2 513 63 23

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