HOTREC begrüßt Ermittlungen des Schweizer Preisüberwachers zu Kommissionshöhen von Online-Buchungsportalen

15.09.2017 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel, 15. September 2017 – HOTREC begrüßt die vom Schweizer Preisüberwacher eingeleitete Untersuchung eines möglichen Preismissbrauchs bei den Kommissionen, die das Online-Buchungsportal Booking.com in der Schweiz von seinen Hotelpartnern verlangt. Aus Sicht des europäischen Dachverbandes geraten die sich im Zuge der Oligopolisierung der Plattformmärkte stetig nach oben bewegenden Kommissionszahlungen der Hotellerie in Europa zu Recht in den Fokus behördlicher Ermittlungen.

Für die Hotellerie ist die Zusammenarbeit mit Hotelportalen und Drittanbietern eine unabwendbare Notwendigkeit geworden, doch so wichtig externe Mittler beim Hotelverkauf auch sind: Die Marktmacht einiger dominanter Buchungsportale darf nicht zu einem Missbrauch der Marktmacht bei Kommissionshöhen und Vertragsbedingungen führen. Die Hoheit über das eigene Produkt, die Konditionen und die eigenen Preise muss zudem beim Hotel verbleiben. Obwohl dieses allgemeine Marktprinzip eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verliert eine steigende Anzahl an Hotels die Kontrolle über ihr ureigenes Produkt als Konsequenz der steigenden Marktmacht seitens ihrer Vertriebspartner.

Umso mehr begrüßt HOTREC die Verbote von engen und weiten Paritätsklauseln der Online-Buchungsportale gegenüber ihren Hotelpartnern in immer mehr europäischen Ländern. „Nach dem Verbot von Paritätsklauseln in Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien gelten mittlerweile bereits für über 46% aller Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union diese wettbewerbsbeschränkenden Paritätsklauseln nicht mehr. Das ist ein wichtiger Meilenstein zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch der Hotellerie“, lobt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Distribution Task Force von HOTREC, die jüngsten Entscheidungen.

„Wir hoffen, dass auch die übrigen Mitgliedsstaaten im Interesse der Verbraucher und der mittelständisch geprägten Hotellerie diesen Beispielen zeitnah folgen und mehr Wettbewerb im Hotelvertrieb ermöglichen“, ergänzt Christian de Barrin, CEO von HOTREC. „So könnte sich beispielsweise die Schweiz bereits bei der am kommenden Montag im Schweizer Parlament stattfindenden Abstimmung über die sogenannte ‚Motion Bischof‘ für die Abschaffung enger Paritätsklauseln aussprechen. Auch in Belgien ist zwischenzeitlich eine entsprechende Gesetzesinitiative zum Verbot von Paritätsklauseln von Online-Buchungsportalen von der Regierung auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.“

 

Über HOTREC

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Das Gastgewerbe ist zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt in Europa. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 29 Ländern.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.hotrec.eu

Pressekontakt: Daniel Makay +32(0)2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

HOTREC PM 2017-09-15_Europäische Hotellerie begrüsst Ermittlungen des Schweizer Preisüberwachers


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