Hotelverband Deutschland (IHA) und ConCardis erneuern ihre Partnerschaft

14.01.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Auch in Zukunft können die Verbandsmitglieder von den innovativen Lösungen des Preferred Partners ConCardis profitieren. Mit dem neuen Rahmenvertrag führt der Spezialist für bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht nur neue stationäre und mobile Terminals ein, sondern aktualisiert auch seine Konditionen:


Das bisherige kundenfreundliche Disagio-Modell wird fortgeführt, während ConCardis gleichzeitig die durch die jüngsten rechtlichen Entwicklungen entstandenen Vorteile und Konditionensenkungen direkt an die IHA-Mitglieder weitergibt. Zugleich verzichtet ConCardis auch weiterhin auf die vielfach am Markt üblichen Zuschläge für Commercial Cards.


„ConCardis ist seit jeher ein Eckpfeiler unseres Verbandes. Wir freuen uns sehr, die Zusammenarbeit fortzusetzen und unseren Mitgliedern die technische und finanzielle Expertise von ConCardis zu besonders vorteilhaften Konditionen anbieten zu können“, sagt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).


Rainer Sureth, CEO von ConCardis ergänzt: „Mit unseren innovativen und zuverlässigen Lösungen setzen Hoteliers den Servicegedanken auch am Check-out konsequent fort. Gleichermaßen erleichtern sie sich und ihrer Belegschaft die Arbeit.“


ConCardis ist Spezialist für bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Hotellerie und bietet für Hotels gleich welcher Größe zuverlässige Lösungen für Akzeptanz und Abwicklung von Kartenzahlungen. Zugleich stellt ihnen ConCardis praktische E-Payment-Lösungen vor, mit denen Gäste im Anschluss an ihre Buchung auch bezahlen können. Dabei steht Kundennähe bei ConCardis im Vordergrund: IHA-Mitglieder werden durch erfahrene Außendienstmitarbeiter individuell zu allen Themen rund um die Kartenzahlung beraten.

Hotelverband Deutschland und ConCardis erneuern ihre Partnerschaft


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.