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Das Finanzgericht Hamburg hat zwei Klagen gegen die umstrittene Bettensteuer abgewiesen. Die Kultur- und Tourismustaxe sei verfassungsgemäß, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Gericht: Bettensteuer nicht verfassungswidrigDas Finanzgericht Hamburg hat zwei Klagen gegen die umstrittene Bettensteuer abgewiesen. Die Kultur- und Tourismustaxe sei verfassungsgemäß, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Gericht: Bettensteuer nicht verfassungswidrig