Frankreich will Ratenparität gesetzlich verbieten - Wichtiger Schritt zur Wiedergewinnung der unternehmerischen Freiheit

18.06.2015 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel / Paris, 18 Juni 2015. Die französische Nationalversammlung hat eine wichtige Entscheidung getroffen mit der Annahme der Abstimmung über ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen und deren Klassifizierung als "Vertretungsmandat" ("mandate contrat"). Dies wäre die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers, Ratenparitätsklauseln in solchen Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung würden die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit wiedererlangen und könnten ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten.

Dieser Schritt würde Hotels erlauben, sowohl auf ihren eigenen Online- wie auch Offline-Vertriebskanälen niedrigere Preise anzubieten als über ihre Vertriebsmittler und somit das Ende verpflichtender Ratenparitäten bedeuten. Im Vergleich zu den Entscheidungen einiger nationaler Kartellämter vom 21. April 2015, die eine freie Preissetzung nur offline - also in anderen Worten mit den Kommunikationsmitteln des 20. Jahrhunderts, wie Telefon, Telefax, Briefe usw. - vorsahen, orientiert sich der parlamentarische Abstimmungstext an den Realitäten des Hier und Jetzt. Sobald das Gesetz endgültig angenommen sein wird, haben die Buchungsmittler diejenign Preise anzugeben, die das Hotel selbständig vorgibt.

"Das ist mehr als ein Sieg für unseren Berufsstand, da ist eine Revolution für die gesamte französische Hotellerie und ihre Gäste auf dem Weg. Nach der Entscheidung der Wettgewerbsbehörde wird dieser Beschluss des Parlamentes zu einer Renovierung der gesamten vetraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen basierend auf Vertrauen und im Interese der Verbraucher", erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französichem Mitgliedsverband UMIH.

"Die europäische Hotellerie erachtet die Entscheidung der französischen Nationalversammlung als enen enorm wichtigen Schritt im Prozess der Wiedererlangung ihrer unternehmerischen Freiheit in ganz Europa. Frankreich wäre das erste Land, das eine Anwendung der wettbewerbsfeindlichen Ratenparitätsklauseln per Gesetz explizit verbietet, und das zweite Land, in dem nach der Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts solche Klauseln in dern einen oder anderen Weise untersagt wären”, begrüßte HOTREC-Generalsekretär Christian de Barrin das französische Vorgehen.

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Für weitere Information: www.hotrec.eu

Pressekontakt: Daniel Makay, +32 2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

D-0615-298-DM-Press release_French mandate contrat


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