Frankreich will Ratenparität gesetzlich verbieten - Wichtiger Schritt zur Wiedergewinnung der unternehmerischen Freiheit

18.06.2015 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel / Paris, 18 Juni 2015. Die französische Nationalversammlung hat eine wichtige Entscheidung getroffen mit der Annahme der Abstimmung über ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen und deren Klassifizierung als "Vertretungsmandat" ("mandate contrat"). Dies wäre die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers, Ratenparitätsklauseln in solchen Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung würden die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit wiedererlangen und könnten ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten.

Dieser Schritt würde Hotels erlauben, sowohl auf ihren eigenen Online- wie auch Offline-Vertriebskanälen niedrigere Preise anzubieten als über ihre Vertriebsmittler und somit das Ende verpflichtender Ratenparitäten bedeuten. Im Vergleich zu den Entscheidungen einiger nationaler Kartellämter vom 21. April 2015, die eine freie Preissetzung nur offline - also in anderen Worten mit den Kommunikationsmitteln des 20. Jahrhunderts, wie Telefon, Telefax, Briefe usw. - vorsahen, orientiert sich der parlamentarische Abstimmungstext an den Realitäten des Hier und Jetzt. Sobald das Gesetz endgültig angenommen sein wird, haben die Buchungsmittler diejenign Preise anzugeben, die das Hotel selbständig vorgibt.

"Das ist mehr als ein Sieg für unseren Berufsstand, da ist eine Revolution für die gesamte französische Hotellerie und ihre Gäste auf dem Weg. Nach der Entscheidung der Wettgewerbsbehörde wird dieser Beschluss des Parlamentes zu einer Renovierung der gesamten vetraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen basierend auf Vertrauen und im Interese der Verbraucher", erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französichem Mitgliedsverband UMIH.

"Die europäische Hotellerie erachtet die Entscheidung der französischen Nationalversammlung als enen enorm wichtigen Schritt im Prozess der Wiedererlangung ihrer unternehmerischen Freiheit in ganz Europa. Frankreich wäre das erste Land, das eine Anwendung der wettbewerbsfeindlichen Ratenparitätsklauseln per Gesetz explizit verbietet, und das zweite Land, in dem nach der Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts solche Klauseln in dern einen oder anderen Weise untersagt wären”, begrüßte HOTREC-Generalsekretär Christian de Barrin das französische Vorgehen.

* * *

Für weitere Information: www.hotrec.eu

Pressekontakt: Daniel Makay, +32 2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

D-0615-298-DM-Press release_French mandate contrat


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.