Expedia gleicht seine AGB an die von Booking.com an: Der nächste Bluff im Paritäten-Poker
Am Tag des Inkraftretens der neuen Ratenparitätsklauseln von Booking.com hat mit Expedia auch die Nummer 2 unter den Buchungsportalen in Europa eine inhaltsgleiche Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. August 2015 angekündigt. Auch Expedia beabsichtigt, den Hotels günstigere Zimmerpreise auf konkurrierenden Buchungsportalen zu erlauben, aber keinesfalls auf der eigenen Website. „Damit werden die den Kartellbehörden in Frankreich, Schweden und Italien gegebenen ‚Verpflichtungserklärungen‘ für mehr Wettbewerb endgültig ad absurdum geführt: Booking.com erlaubt dem Hotel, bei Expedia einen günstigeren Preis anzubieten als bei Booking.com, aber nicht auf der Hotelhomepage. Expedia erlaubt dem Hotel, bei Booking.com einen günstigeren Preis anzubieten als bei Expedia, aber nicht auf der Hotelhomepage. In der Praxis wird so das altbekannte Paritätengitter für den Hotelier in Zement gegossen“, kritisiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Die vermeintlichen Zugeständnisse von Expedia und Booking.com erweisen sich bei näherem Hinsehen einfach nur als ein weiterer Bluff in einem unsäglichen Paritäten-Poker mit den Kartellbehörden.“
Mit diesem Vorgehen missachtet nach Auffassung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) auch die Expedia Gruppe nicht nur die Wettbewerbshüter und Rechtsprechung in Deutschland, sondern mit der konzertierten Umsetzung innerhalb der Europäischen Union auch die französische Nationalversammlung, die derzeit ein umfassendes gesetzliches Verbot eben dieser Paritätsklauseln auf den Weg gebracht hat.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) weist darauf hin, dass auch die von Booking.com und Expedia verlangten modifizierten Ratenparitätsklauseln mit geltendem Kartellrecht nicht vereinbar seien. Jedes Hotel, das eine solche kartellrechtswidrige Klausel akzeptiere und damit zum Vertragsgegenstand mache, beteilige sich folglich selbst an einem Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Letztlich könnten sogar empfindliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche drohen. Gemäß Entscheidungspraxis der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs (C-189/02 P) reiche es für eine kartellrechtliche Enthaftung auch nicht aus, einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache mit innerer Abneigung zu begegnen und diese in der Praxis unangewendet zu lassen. Vielmehr könne dem kartellrechtlichen Sanktionenkatalog nur durch ausdrücklichen und eindeutigen Widerspruch entgangen werden.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist in den Kartellverfahren gegen Booking.com und Expedia beigeladen. Um die Verfahren entsprechend fördern zu können, bittet der Hotelverband diejenigen Hotels, die sich für einen Widerspruch gegen die neuen AGB von Booking.com und/oder Expedia entschieden haben, um eine kurze Mitteilung an hinweis@hotellerie.de. Der Hotelverband wird diese Informationen selbstverständlich vertraulich behandeln und dem Bundeskartellamt lediglich Mitteilung über die konsolidierte Gesamtzahl der Widersprüche machen.
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Über den Hotelverband Deutschland (IHA):
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.
PM 2015-07-01_Expedia_Der nächste Bluff im Paritäts-Poker
PM 2015-07-01_Expedia_The next bluff in parity poker