Europäisches Parlament beschließt Kappung der Kreditkartengebühren

11.03.2015 | Pressemitteilugn des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Mit der überwältigenden Mehrheit von 621 Ja-Stimmen bei nur 26 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen hat das Europäische Parlament gestern EU-weit Vorschriften zur Deckelung von Kredit- und Debitkarten-Gebühren beschlossen. Es bestätigte damit eindrucksvoll den am 17. Dezember letzten Jahres in den Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat gefunden Kompromiss zur Regulierung von Kartenzahlungen. Die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte werden für grenzübergreifende sowie für inländische Zahlungen auf 0,3 Prozent des Umsatzes begrenzt. „Die Kreditkartengebühren von MasterCard und VISA werden damit nun endlich spürbar sinken“, freut sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Unser vor mehr als 16 Jahren mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission gestartete verbandliche Kampf gegen überteuerte und einseitig diktierte Kreditkartenkonditionen war letztlich erfolgreich!“

Bei nationalen Debitkartenzahlungen können die Mitgliedsstaaten für einen Übergangszeitraum von maximal fünf Jahren die Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent eines gewichteten, durchschnittlichen Transaktionswertes oder auf eine absolute Obergrenze von 0,05 Euro je Transaktion deckeln. Dies soll Ländern wie Deutschland mit einem starken nationalen Debitkartensystem, wie z.B. der Girocard, die Umstellung erleichtern.

„Von großer Bedeutung für die Branche ist auch der Wegfall der ‚Honour-All-Cards-Rule‘, die Hoteliers heute noch zwingt, alle Karten einer Marke unabhängig von den dadurch verursachten Kosten anzunehmen“, erläutert Fritz G. Dreesen. So wird es Hoteliers zukünftig bei besonders teuren Corporate Cards, die von der beschlossenen Regulierung nicht erfasst sind, erlaubt sein, eine Weiterbelastung der Kreditkartengebühr an den Kunden („Surcharging“) vorzunehmen.

Die Regulierung betrifft sogenannte Vier-Parteien-Systeme, wie z.B. MasterCard und VISA. Drei-Parteien-Systeme, wie z.B. American Express oder Diners, bei denen nur eine einzige Bank involviert ist, werden in drei Jahren einer Überprüfung unterzogen. So sollen etwaige Anreize zur Umgehung der Regulierung unterbunden werden.

Die Regulierung muss nun noch formell vom Rat gebilligt werden und wird dann voraussichtlich im Mai 2015 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sechs Monate später wird die Kappung der Interbankenentgelte in Kraft treten.

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aller Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2015-03-11_Europäisches Parlament beschliesst Kappung der Kreditkartengebühren


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.