Europäisches Parlament beschließt Kappung der Kreditkartengebühren

11.03.2015 | Pressemitteilugn des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Mit der überwältigenden Mehrheit von 621 Ja-Stimmen bei nur 26 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen hat das Europäische Parlament gestern EU-weit Vorschriften zur Deckelung von Kredit- und Debitkarten-Gebühren beschlossen. Es bestätigte damit eindrucksvoll den am 17. Dezember letzten Jahres in den Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat gefunden Kompromiss zur Regulierung von Kartenzahlungen. Die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte werden für grenzübergreifende sowie für inländische Zahlungen auf 0,3 Prozent des Umsatzes begrenzt. „Die Kreditkartengebühren von MasterCard und VISA werden damit nun endlich spürbar sinken“, freut sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Unser vor mehr als 16 Jahren mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission gestartete verbandliche Kampf gegen überteuerte und einseitig diktierte Kreditkartenkonditionen war letztlich erfolgreich!“

Bei nationalen Debitkartenzahlungen können die Mitgliedsstaaten für einen Übergangszeitraum von maximal fünf Jahren die Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent eines gewichteten, durchschnittlichen Transaktionswertes oder auf eine absolute Obergrenze von 0,05 Euro je Transaktion deckeln. Dies soll Ländern wie Deutschland mit einem starken nationalen Debitkartensystem, wie z.B. der Girocard, die Umstellung erleichtern.

„Von großer Bedeutung für die Branche ist auch der Wegfall der ‚Honour-All-Cards-Rule‘, die Hoteliers heute noch zwingt, alle Karten einer Marke unabhängig von den dadurch verursachten Kosten anzunehmen“, erläutert Fritz G. Dreesen. So wird es Hoteliers zukünftig bei besonders teuren Corporate Cards, die von der beschlossenen Regulierung nicht erfasst sind, erlaubt sein, eine Weiterbelastung der Kreditkartengebühr an den Kunden („Surcharging“) vorzunehmen.

Die Regulierung betrifft sogenannte Vier-Parteien-Systeme, wie z.B. MasterCard und VISA. Drei-Parteien-Systeme, wie z.B. American Express oder Diners, bei denen nur eine einzige Bank involviert ist, werden in drei Jahren einer Überprüfung unterzogen. So sollen etwaige Anreize zur Umgehung der Regulierung unterbunden werden.

Die Regulierung muss nun noch formell vom Rat gebilligt werden und wird dann voraussichtlich im Mai 2015 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sechs Monate später wird die Kappung der Interbankenentgelte in Kraft treten.

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aller Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2015-03-11_Europäisches Parlament beschliesst Kappung der Kreditkartengebühren


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.