von Klaus Hempel, Tagesschau / SWR
Wo kann ein Hotel klagen, wenn es um einen Rechtsstreit mit einer Internet-Buchungsplattform mit Sitz im Ausland geht? Das hat der EuGH nun in einer wichtigen Grundsatzentscheidung geklärt.
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Mit dieser wichtigen Grundsatzentscheidung wird es für alle Hotelbetreiber in der EU deutlich einfacher, sich vor Gericht gegen marktstarke Plattformbetreiber wie Booking.com zu wehren, wenn sie meinen, dass diese mit rechtswidrigen Geschäftsbedingungen arbeiten.
EU-Richter stärken Rechte der Hotels