Corona-Pandemie

07.06.2021

Übersicht der Apps zur Kontaktnachverfolgung

 Bild: dpa/Bernd Wüstneck
Bild: dpa/Bernd Wüstneck

Mit jeder Woche werden neue Öffnungen in Gastronomie und Hotellerie bekannt. Ihnen gemein ist das Erfordernis einer Kontaktnachverfolgung der anwesenden Gäste. Smartphone-Apps können helfen, diese unbürokratisch und insbesondere papierlos zu handhaben. Während die Medien beherrscht werden von der Berichterstattung zur Luca-App, gibt es parallel weitere Entwicklungen und Optionen dieses Thema anzugehen.  

Ihnen gemein ist die Beteiligung dreier Seiten:

  • der Verbraucher, die Zugang zu einer Einrichtung des öffentlichen Lebens haben möchten,
  • der öffentlichen Einrichtung, die ihre Dienstleistung und Waren gern wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte, sowie
  • der Gesundheitsämter, die nach der Meldung positiver Fälle die Kontaktnachverfolgung betreiben, um die Ausbreitung des Coronavirus aufzuhalten. 

In unterschiedlicher Weise sammeln und halten die Apps die Informationen aller drei Seiten vor bzw. verwalten diese. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist eine Speicherung der Daten ausschließlich auf dem Gerät des Nutzers begrüßenswert, eine zentrale Speicherung ermöglicht jedoch die einfache und schnelle Weitergabe der Daten im Falle einer Positivtestung an das Gesundheitsamt zur zeitnahen Kontaktnachverfolgung. 

Wir haben Ihnen eine Übersicht (Stand: 7. Juni 2021, 13:00 Uhr) zusammengestellt, die - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - derzeit verfügbare Lösungen  aufzeigt und vergleicht. Wir werden die Übersicht ggf. weiter ergänzen und aktualisieren.

Weitere
25.04.2024
Zahlungsverzug

Die EU-Kommission hat am 12. September 2023 den Entwurf einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt, welche die geltende und mit § 271 a BGB in nationales Recht umgesetzte Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 ersetzen soll. Durch die neuen Regelungen droht die Vertragsfreiheit der Unternehmen in den Lieferketten empfindlich eingeschränkt zu werden. Das EU-Parlament stimmte am 23. April 2024 in erster Lesung über den Verordnungsentwurf der Kommission ab und entschärfte die Regulierung an einigen Stellen.

24.04.2024
Nachhaltigkeit

Das EU-Parlament hat am 24. April 2024 der neuen europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung zugestimmt. Die Verordnung hat das Ziel, der zunehmenden Abfallmenge entgegenzuwirken, die Binnenmarktvorschriften zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Bis 2030 sollen besondere Ziele für die Wiederverwendung bestimmter Verpackungen gelten, während Endverkäufer dazu angehalten werden, 10 % ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff, wie solche für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse sowie Verpackungen für Lebensmittel und Getränke im Gastgewerbe werden ab dem 1. Januar 2030 verboten sein.

24.04.2024
Nachhaltigkeit

Das EU-Parlament in Straßburg hat am 24. April 2024 der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) final zugestimmt. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder die Umwelt entlang ihrer eigenen Lieferkette zu ermitteln und zu verhindern bzw. abzumildern. 374 Abgeordnete stimmten für das zuvor scharf diskutierte EU-Richtlinienvorhaben, 235 dagegen und 19 Abgeordnete enthielten sich. Das bestehende deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) muss nun an die neue Gesetzgebung auf EU-Ebene angepasst werden.