Ratenparitätsklauseln sollen Hotels auch weiterhin binden - Booking.com missachtet Abmahnung des Bundeskartellamtes

19.05.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Wie Booking.com heute per Pressemitteilung bekanntgab, will das in Amsterdam ansässige Unternehmen auch zukünftig seine deutschen Hotelpartner zwingen, auf der Hotelhomepage keinesfalls günstigere Preise als auf dem Online-Buchungsportal anzubieten. Damit will Booking.com die jüngst gegenüber den Kartellbehörden in Schweden, Frankreich und Italien abgegebenen Selbstverpflichtungszusagen zur Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln auch auf Deutschland ausweiten. „Mit diesem Vorgehen missachtet Booking.com in krasser Weise die erst am 2. April 2015 ergangene Abmahnung des deutschen Bundeskartellamtes, das diese von Booking.com angebotenen Deals als eindeutig unzureichend eingestuft hat. Ebenso setzt sich Booking.com mit diesem Vorgehen über die einschlägige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hinweg“, kritisiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

„Als der Marktstärkere versucht Booking.com mit dem Brecheisen für sich vorteilhafte Regelungen gegenüber der Hotellerie durchzusetzen und ignoriert Rechtsprechung und Kartellamtsentscheidungen. Wir sind zuversichtlich, dass das deutsche Bundeskartellamt diese Wild-West-Methoden nicht akzeptieren wird“, erklärt Luthe. „Für Hotels in Deutschland hat die Ankündigung von Booking.com somit rechtlich betrachtet keinerlei Relevanz und dient einzig und allein dem Zweck, Unsicherheit und Verwirrung bei in- und ausländischen Hotelpartnern zu stiften.“

Die vorgeschlagenen Selbstverpflichtungen der Priceline-Tochter sehen vor, die Best-Preis-Klausel nicht mehr in Bezug auf andere Vertriebsportale einzufordern. Auch Verfügbarkeits- und Konditionenparität bezüglich anderer Portale will Booking.com aufgeben. Die Online-Vertriebskanäle der Hotels sollen allerdings weiterhin den Paritätsklauseln unterliegen, so dass der Hotelier auf seiner eigenen Website keine besseren Konditionen bieten darf als bei Booking.com. Das Hotel dürfe dort sogar nicht einmal über günstigere Preise auf anderen direkten Buchungskanälen informieren.

„Die deutsche sowie die europäische Hotellerie weigert sich, solche Einschränkungen ihrer unternehmerischen Freiheit bei der Gestaltung von Preisen und Konditionen zu akzeptieren. Sie lässt sich vom marktführenden Online-Buchungsportal auch nicht in der Wahl ihrer Kommunikationskanäle auf Medien des 20. Jahrhunderts wie Telefon, Telefax oder Brieftaube einschränken“, weist Luthe auf die Paradoxie des Vorgehens hin. „Wir sind vielmehr weiterhin der klaren Meinung, dass jegliche Art von Paritätsklauseln grundsätzlich wettbewerbswidrig und zu untersagen sind.“

Die von den Kartellbehörden in Frankreich, Italien und Schweden am 21. April 2015 angenommenen „Selbstverpflichtungszusagen“ von Booking.com sind zudem noch nicht rechtskräftig. Darüber hinaus erklärte am 7. Mai 2015 das Handelsgericht in Paris Best-Preis-Klauseln von Expedia für nichtig; ebenso ist ein Verfahren gegen die Paritätsklausen von Booking.com beim französischen Handelsgericht noch anhängig. „Es sieht nicht so aus, als sei den dortigen Zugeständnissen, die von Booking.com jetzt auch einseitig auf Deutschland ausgedehnt werden sollen, ein besonders langes Mindesthaltbarkeitsdatum beschieden“, zeigt sich Luthe zuversichtlich.

--------------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM_2015-05-19_Booking.com missachtet Abmahnung des Bundeskartellamtes


PM_2015-05-19 Booking.com flouts warning of the german competition authority


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.